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Ausführliche Berichterstattung über angebliche Unterhaltspflichtverletzungsfälle
#18
(21-02-2012, 23:38)Ibykus schrieb: Kosten und Auslagen bei Nichtverurteilung: § 467 Abs. 1 StPO!

Kommt darauf an, warum es eingestellt wurde. Wenn es nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, gehen die Anwaltskosten meist zu Lasten des Angeschuldigten.

Eine Woche vor meiner Verhandlung selbst als Zuschauer beim LG Augsburg erlebt. § 467 Abs. 4 StPO

lg

Camper



Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Ausführliche Berichterstattung über angebliche Unterhaltspflichtverletzungsfälle - von Camper1955 - 21-02-2012, 23:51

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