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Umgangskosten und SGB II
(11-04-2013, 23:49)Episches Präteritum schrieb: Ja, wir aufstockenden Papas sind Exoten.
Noch. Wenn mal alle Väter, die unter 2500 netto verdienen, dies ernsthaft verstehen und prüfen würden, könnte sich das ändern.

(11-04-2013, 23:49)Episches Präteritum schrieb: Ich stelle mir vor, ... 2.000.000 Trennungsväter, stellt Anträge auf Aufstockung? Was meinst du wie schnell sich etwas ändern würde in diesem Land, ....
Exakt. Das stelle ich mir auch vor.

Und wenn es nur die 660.000 wären, die es äquivalent zu den 660.000 Alleinerziehenden im SGBII Bezug gibt....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(12-04-2013, 01:23)sorglos schrieb:
(11-04-2013, 23:49)Episches Präteritum schrieb: Ja, wir aufstockenden Papas sind Exoten.
Noch. Wenn mal alle Väter, die unter 2500 netto verdienen, dies ernsthaft verstehen und prüfen würden, könnte sich das ändern.

(11-04-2013, 23:49)Episches Präteritum schrieb: Ich stelle mir vor, ... 2.000.000 Trennungsväter, stellt Anträge auf Aufstockung? Was meinst du wie schnell sich etwas ändern würde in diesem Land, ....
Exakt. Das stelle ich mir auch vor.

Und wenn es nur die 660.000 wären, die es äquivalent zu den 660.000 Alleinerziehenden im SGBII Bezug gibt....

Eben, die würden sich wundern in Berlin. Rechne nur einmal mit einem Kind und einem durchschnitlichen Betrag von 400€.

Das wären im Jahr 3.168.000.000€ alleine für die besagten Trennungsväter.

Zitat:wer haftet, wenn mir wegen der Aufgabe eines sicheren Arbeitsverhältnis mit anschliessend geplatzter Festanstellung die unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit und damit fiktives Einkommen auf die Füsse fällt?

Das habe ich dem Fallmanager auch geschildert obwohl er so direkt nicht gefragt hat, durch die ARGE wurde lediglich auf die Pflicht hingewiesen, die Bedürftigkeit zu veringern.

Dem steht obiger Satz gegenüber.

Die Jobcenter und Jugendämter sind quasi Konkurrenten was das angeht. Da eröffnen sich viele Möglichkeiten des Widerstandes gegenüber einem weltfremden Jugendamt mit dem ein Trennungsvater konfrontiert wird.
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Längst nicht jeder Mangelfall kann zum Aufstocker werden. Wer z.B. in einer Bedarfsgemeinschaft lebt fällt oft raus.
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(12-04-2013, 06:57)Episches Präteritum schrieb: Die Jobcenter und Jugendämter sind quasi Konkurrenten was das angeht. Da eröffnen sich viele Möglichkeiten des Widerstandes gegenüber einem weltfremden Jugendamt mit dem ein Trennungsvater konfrontiert wird.
möchtest Du auch wissen, wie oft ich diesen Satz schon gehört oder gelesen habe?
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Also ich habe mein Telefonat gerade hinter mich gebracht.

Der Mensch war zwar mit meinem Fall nicht vertraut schien das grundsätzliche Problem aber sehr wohl zu kennen.

Er sagte, er bräuchte eine Eingliederungsvereinbarung von mir.

Ich: Was soll ich denn da rein schreiben?
Dass ich mir einen neuen Job suche, der mich aus der Bedürftigkeit hebt?
Das darf ich nicht, denn ich habe mich, auf Druck des Jobcenters für diesen Job für 3 Jahre verpflichten müssen.

Oder die Wahrheit, dass ich nichts tun kann um meine Bedürftigkeit zu beenden?

Die erste Antwort wäre gelogen und für die zweite werfen Sie mich aus dem Bezug?

Er: Ich schicke Ihnen eine EV zu in der steht, dass sie den aktuellen Job nicht kündigen werden.

Ich: Aber das ändert ja nichts.

Er: Stimmt. Aber ich brauche die Erklärung.

Ich: Wenn Sie etwas nützliches tun wollen, schreiben Sie etwas, dass die Richterin auffordert, meine Bedürftigkeit zu beenden.

Er: Das darf ich nicht.
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(12-04-2013, 10:26)Ibykus schrieb:
(12-04-2013, 06:57)Episches Präteritum schrieb: Die Jobcenter und Jugendämter sind quasi Konkurrenten was das angeht. Da eröffnen sich viele Möglichkeiten des Widerstandes gegenüber einem weltfremden Jugendamt mit dem ein Trennungsvater konfrontiert wird.
möchtest Du auch wissen, wie oft ich diesen Satz schon gehört oder gelesen habe?

Das ist nicht relevant, wichtiger ist doch, daß du deinen eventuellen Anspruch für dich umgesetzt hast sofern du Anspruch darauf hast?

In den einschlägigen Foren ist das mit Sicherheit ein ewiges Hamsterrad?
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(12-04-2013, 10:35)beppo schrieb: Er: Ich schicke Ihnen eine EV zu in der steht, dass sie den aktuellen Job nicht kündigen werden.

Ich: Aber das ändert ja nichts.

Er: Stimmt. Aber ich brauche die Erklärung.

Davon habe ich schon in einem Erwerbslosenforum gelesen.

Da hat es dem JC genügt, wenn der Antragsteller lediglich dafür sorgt, das er seinen derzeitigen Job behält. Dieser Passus wurde in der EGV aufgenommen. Das war auch wirklich nur diese einzige Anforderung seitens des JC, ohne Sanktionsbewehrung.

Mit so einem Agreement könnte ich auch ganz gut leben, aber man
lässt mich ja nicht Sad
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Hier noch ein passender sehr interessanter, bereits 3 Jahre alter Foreneintrag des Nutzers ggsg68 aus dem Juraforum. Es ist gleich
der 1. Post auf der 2 Seite. Justizministerium gegen Landkreis wegen Einkommensfiktion des Unterhaltspflichtigen. Faszinierend.

http://www.juraforum.de/forum/familienre...-292096-s2

Auszug:

"Ein Gerücht besagt, dass 60% der Empfänger von Hartz IV Aufstocker im Landkreis München unterhaltspflichtige ET sind.

Man muss Ruhe bewahren und Ausdauer. Denn was da passiert hat weder was mit Sinn noch mit dem Gesetz zu tun."
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Zitat:Die Art und Weise wie das Jobcenter dich (und viele andere Vater-Kind-Familien) schikaniert, ist tatsächlich schon als "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" zu bezeichnen und läßt Zweifel an der Verfassungskonformität des Verwaltungshandelns des Jobcenters aufkommen. Eigentlich sollten solcherart betroffene Väter eine "Anzeige wegen amtlicher Kindeswohlgefährdung" beim jeweiligen Jugendamt gegen das Jobcenter (und die namentlich handelnden Personen) stellen und zur amtlichen Hilfe gemäß SGB VIII auffordern.

Hast du das in deine Vorgehensweise mit einbezogen? Ich würde das sofort machen in eigener Sache. Und warum gehst du ohne Beistand zum Jobcenter? Ein Beistand zügelt gehörig den Drang von boykottierenden Fallmanagern. Bei solchen Kalibern ist mein Mantra stets, "wo steht das geschrieben, kann ich das bitte schriftlich haben" bzw. "nehmen sie das Protokoll des Beistands in meine Fallakte mit auf"!

Umgedreht macht es sicherlich auch Spaß, daß Jobcenter um Rechtsbeistandschaft gegen das Jugendamt aufzufordern. Schliesslich senkt weniger Barunterhalt die Bedürftigkeit. Aber da dürfte das Jobcenter ziemlich schmallippig werden?
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(12-04-2013, 12:06)Episches Präteritum schrieb: Hast du das in deine Vorgehensweise mit einbezogen? Ich würde das sofort machen in eigener Sache. Und warum gehst du ohne Beistand zum Jobcenter? Ein Beistand zügelt gehörig den Drang von boykottierenden Fallmanagern.

Ich war mit einem Beistand bei dem Termin.
Weiter gehe davon aus, das sich das Jugendamt für nicht zuständig
erklären wird.

Mit dem Jugendamt habe ich wegen der Unterhaltshöhe derzeit keinen Stress. Da schreibt immer Exe's Anwalt. Aber ich sollte nach einem Persilschein für die lfd. Unterhaltserhandlung fragen, das stimmt.
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(12-04-2013, 10:54)Episches Präteritum schrieb:
(12-04-2013, 10:26)Ibykus schrieb:
(12-04-2013, 06:57)Episches Präteritum schrieb: Die Jobcenter und Jugendämter sind quasi Konkurrenten was das angeht. Da eröffnen sich viele Möglichkeiten des Widerstandes gegenüber einem weltfremden Jugendamt mit dem ein Trennungsvater konfrontiert wird.
möchtest Du auch wissen, wie oft ich diesen Satz schon gehört oder gelesen habe?

Das ist nicht relevant, wichtiger ist doch, daß du deinen eventuellen Anspruch für dich umgesetzt hast sofern du Anspruch darauf hast?

In den einschlägigen Foren ist das mit Sicherheit ein ewiges Hamsterrad?
oder es wird zu einem Hamsterrad gemacht.

Ich stimme Dir zu, dass es wichtig ist, Ansprüche um-, bezw. durchzusetzen.
Mehr und mehr komme ich aber zu der Erkenntnis, dass das Unterhaltsrecht in Einzelfällen und in konkreten Ausnahmesituationen widersprüchliches, manchmal gegensätzliches Verhalten erfordert und dass wir uns deswegen mehr auf Grundsätzliches beschränken sollten.

Das Unterhaltsrecht ist in der derzeitigen Fassung einfach nicht mehr zeitgemäß. Wo Gesetze gesellschaftliche Entwicklungen ignorieren und mißachten oder ihnen hinterher laufen, entstehen Ungerechtigkeiten durch Willkür. Wir erleben dass ja zur Zeit. Zwar wird versucht, "Überschläge" durch richterliche Rechtsfortbildung einzuebnen. Ich erkenne aber keinen Unterschied darin, ob staatliche Instanzen meine Entsorgung durch Unterhaltszahlungen finanzieren oder ich mich daran beteilige. Denn dass ist doch das Ergebnis: Während Müttern finanzielle Freiräume eröffnet werden, stellt man uns Väter mit dem Rücken an die Wand.

Gerald Emmermann schrieb:Welcher Vater nach Vorstehendem durch Unterhaltszahlungen seine eigene Entsorgung finanzieren soll, dem kann man vernünftigerweise nicht verübeln, wenn er sich Sinnvollerem hingibt, indem er sich finanzielle Freiräume verschafft, die ihm und seinem Kind die wenigen Stunden Umgang, die ihm gewährt werden, ermöglichen.

(Nur) umgangsberechtigte Väter leisten auf diese Weise einen gesellschaftlich sehr wertvollen Beitrag. Denn wenn sie auch dem finanziellen Transfer nicht mehr zur Verfügung stehen, so machen sie es doch möglich, dass Kindern ein Mindestmaß an elterlicher Fürsorge erhalten bleibt.
Quelle:
http://www.atkearney361grad.de/ein-staat...ment-48925
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@Ibykus,

Dem stimme ich vollumfänglich zu!

Wer ist Gerald Emmermann? Ein Richter oder Fallmanager, Politiker? Gibt es dazu einen Link?
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Gerald Emmermann ist der Rächer der Entsorgten.
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vielleicht wäre er das gerne. Grund dazu gäbe es ja reichlich - Zeit dafür leider nur wenig.

Ich bin auch nur zufällig auf seinen Beitrag gestoßen und höre und lese nur Gutes von ihm:
hilfsbereit, ehrlich, zuverlässig, fleißig und pünktlich!

Es wird gemunkelt, er entziehe sich vorsätzlich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht obwohl es ihm bei gehörigen Erwerbsbemühungen ein Leichtes wäre, sich leistungsfähig zu machen.

Diese Vorwürfe verursachen bei ihm gelegentlich tiefe Depressionen. Dann wird er nachts von Gewissensbissen geplagt auch schon mal wach und muss daran denken, wieviel Lebensenergie es bedurfte, die Mutter seines Kindes "auf Spur" zu bringen.

Dafür bedankt sie sich auch heute noch mit kleineren "Beißereien" und ermöglicht so ihrem RA "Borkenkäfer" -ein in familienrechtlichen Angelegenheiten leider nur mäßig begabter Teil der Helferindustrie- noch ein kleines "Zubrot" ....
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Und ausnehmend attraktiv soll er auch noch seinBig Grin
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(12-04-2013, 14:29)iglu schrieb: Und ausnehmend attraktiv soll er auch noch seinBig Grin

Meinst du vielleicht den?
[Bild: dupv.jpg]
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Genau, den Kerl, den Ibykus als Avatar hat.Big Grin
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das ist ne billige Fotomontage!
Den kenne ich gar nicht Wink
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Diesen Monat wurde kein Geld für Umgang im Mai von dem
Jobcenter überwiesen, obwohl die geplanten Zeiten denen vorliegen. Dann geht das Theater jetzt wohl wieder von vorne los.
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Dann wirst du wohl erneut eine EA aufs Fax legen müssen. Und gewinnen.

Diese Väterdiskriminierung der Jobcenter ist widerlich. Verantwortlich ist Ursula von der Leyen sowie alle Bundestagsabgeordnete, die die Regeln geschaffen hat, dass das Jobcenter unterhaltsmaximierend für Mutti-Haushalte tätig wird und unterhaltsverweigernd für Zahler- und Umgangshaushalte.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Heute erreichte mich die Klageschrift meines Sozialassesors an das hiesige Sozialgericht.

Es geht um das anteilige Sozialgeld für Umgang und die Einkommensanrechnung durch das Jobcenter von meinen Dienstwagen als geldwerter Vorteil.

Bemerkenswert fand ich die Passage: "...verweisen wir insbesondere auf die bisherigen Ausführungen (insbesondere Schreiben des Klägers vom xx.yy.zzzz, Blatt 479 ff. der Verwaltungsakte des Beklagten).

Meine Akte ist also schon wenigstens ein halbes tausend Seiten stark.
Das finde ich schon beeindruckend.
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(13-06-2013, 22:24)raid schrieb: ich finde nur diese 12 stunden, die das kind mind. bei einem sein muss idiotisch, [..] aber für einen, der lediglich den regelsatz bekommt, wirds schwierig.

Wieso? Das Geld ist vom JC vorschüssig anhand der vorgelegten Umgangsplanung zu zahlen. Steht auch so in meinem Gerichtsbeschluß. Aufrechnen können die hinterher immer noch.
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Nachdem ich nun 5 Monate, wenn auch zu wechselnden Terminen,
das anteilige Sozialgeld für den Umgang mit meinen Kindern vom Jobcenter erhalten habe, hat man seit letztem Monat kommentarlos wieder den
Geldhahn diesbezl. zugedreht. Ich mußte also wieder einen Teil meiner spärlichen Rücklagen auflösen.

Auf telefonische Nachfrage teilte man mir mit, das die zuständige
Sachbearbeiterin im Urlaub weilt. Die Vertretung will das Ausbleiben
der Zahlungen "klären". Einen Termin für die "Klärung", bzw. Wiederaufnahme der Zahlungen nannte man mir nicht. Das nächste Umgangswochenende steht vor der Tür.

Über das anteilige Sozialgeld hat das JC in seinem letzten Bescheid
bis 09/2013 nicht einmal ausdrücklich beschieden, aber seit April vorschüssig anhand der eingereichten Umgangsplanung gezahlt.

Jetzt muß ich also wieder einen Dreizeiler aufsetzen und mich wohl
auch erneut mit einem EA-Verfahren auseinandersetzen. Der letzte Gerichtsbeschluß zugunsten der Kinder bezog sich auf den Leistungszeitraum bis März d. J..
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Vielleicht solltest du dazu übergehen einen Anwalt zu konsultieren. Das bringt zwar inhaltlich nichts, kostet das Jobcenter aber Geld. Möglicherweise verlieren sie dann die Lust dich zu schikanieren.
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(03-07-2013, 11:31)iglu schrieb: ....dazu übergehen einen Anwalt zu konsultieren. Das bringt zwar inhaltlich nichts, ...

Aus Posting #76
(15-11-2012, 21:54)Sixteen Tons schrieb: Ich bekomme 'eh keine PKH, da Mitgliedschaft im Sozialverband.

Daher wird dir nur eine erneute eA bleiben. Aus "sportlichen Gründen" kannst du ja mal das Jugendamt auffordern dieser amtlichen Kindeswohlgefährdung abzuhelfen. (siehe § 8a SGB VIII Abs 3 letzter Satz)

Es ist absolut ärgerlich, dass es keine Sanktionen für die Jobcenter gibt. Habe hier auch wieder ein paar Fälle, wo die Kinder zum neuen Bewilligungszeitraum aus den Bescheiden abgetrieben werden. Natürlich nur bei Vater-Kind-Familien. Mütter kriegen die Kohle auf reine Vermutung ausgezahlt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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