11-04-2013, 21:18
ST,
was ich nicht begreife...
Da wird mit Dir zum Anspruch auf Leistung die Instanzen rauf und runter geklagt und die Abteilungsleiterin(Eingliederug) derselben Behörde weiß nicht, wie man Bedürftigkeit und Leistungsbezug aufgrund klarer Gesetze und Fachanweisunges der BA berechnet.
Leg der Frau doch mal eine der hier mehrfach eingestellten detaillierten Berechnungen zur Aufstockung vor ... und schlage ihr vor, sich zur nächsten Fortbildung anzumelden oder hier zu lesen...
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was ich nicht begreife...
Da wird mit Dir zum Anspruch auf Leistung die Instanzen rauf und runter geklagt und die Abteilungsleiterin(Eingliederug) derselben Behörde weiß nicht, wie man Bedürftigkeit und Leistungsbezug aufgrund klarer Gesetze und Fachanweisunges der BA berechnet.
Leg der Frau doch mal eine der hier mehrfach eingestellten detaillierten Berechnungen zur Aufstockung vor ... und schlage ihr vor, sich zur nächsten Fortbildung anzumelden oder hier zu lesen...
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