(03-07-2013, 11:31)iglu schrieb: ....dazu übergehen einen Anwalt zu konsultieren. Das bringt zwar inhaltlich nichts, ...
Aus Posting #76
(15-11-2012, 21:54)Sixteen Tons schrieb: Ich bekomme 'eh keine PKH, da Mitgliedschaft im Sozialverband.
Daher wird dir nur eine erneute eA bleiben. Aus "sportlichen Gründen" kannst du ja mal das Jugendamt auffordern dieser amtlichen Kindeswohlgefährdung abzuhelfen. (siehe § 8a SGB VIII Abs 3 letzter Satz)
Es ist absolut ärgerlich, dass es keine Sanktionen für die Jobcenter gibt. Habe hier auch wieder ein paar Fälle, wo die Kinder zum neuen Bewilligungszeitraum aus den Bescheiden abgetrieben werden. Natürlich nur bei Vater-Kind-Familien. Mütter kriegen die Kohle auf reine Vermutung ausgezahlt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #