12-07-2013, 22:42
Ich habe einmal den Zwischenstand vom Landessozialgericht hier
angehängt.
Ich bin kein Sozialrechtsexperte. Aber nach mehrfachem Durchlesen des letzten
Absatzes auf der 2. Seite möchte ich meinen, das LSG wirft die Frage auf, ob
bei bestimmter Betrachtungsweises meine temporäre BG an den Umgangstagen
nicht tatsächlich doch auf Kante genäht ist. Und damit auch keine Mittel für den Umgang da
sind. Das Schlüsselwort scheint hier auch "Mehrbedarf" zu sein.
Vielleicht hat ja jemand von den Experten aus diesem
Forum eine Meinung dazu. Ich habe noch ein paar Tage Zeit für
eine Stellungnahme.
http://i44.tinypic.com/308f6dw.jpg
http://i41.tinypic.com/rkzygx.jpg
angehängt.
Ich bin kein Sozialrechtsexperte. Aber nach mehrfachem Durchlesen des letzten
Absatzes auf der 2. Seite möchte ich meinen, das LSG wirft die Frage auf, ob
bei bestimmter Betrachtungsweises meine temporäre BG an den Umgangstagen
nicht tatsächlich doch auf Kante genäht ist. Und damit auch keine Mittel für den Umgang da
sind. Das Schlüsselwort scheint hier auch "Mehrbedarf" zu sein.
Vielleicht hat ja jemand von den Experten aus diesem
Forum eine Meinung dazu. Ich habe noch ein paar Tage Zeit für
eine Stellungnahme.
http://i44.tinypic.com/308f6dw.jpg
http://i41.tinypic.com/rkzygx.jpg