13-07-2013, 10:52
(13-07-2013, 09:32)iglu schrieb: Wahlweise hätten sie es wohl auch gerne, dass dein Einkommen nicht von Unterhaltsleistungen bereinigt wird.
Jetzt erahne ich das auch. Das hatte ich erst so verstanden,
daß mein Einkommen dann in der temp. BG noch bereinigt werden
müsste (es aber in dem Konstrukt dort nicht wird).
Dann muß wohl hier doch mal das Zuflussprinzip wieder mehr in
den Mittelpunkt gerückt werden.
Schönes Wochenende...