13-07-2013, 11:14
Das Problem, dass hier aufgemacht wird, ist, dass du aus deinem Einkommen, den Kindern Einkommen verschaffst, dadurch hilfebedürftig wirst und für deine Kinder nochmal Leistungen beantragst, die ja aus deinem Einkommen Einkommen haben und daher nicht mehr hilfebedürftig sein dürften. Und das alles innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft. Unterm Strich kommen sie zu dem vorläufigen Schluss, dass entweder bei dir oder bei deinen Kindern, die Hilfebedürftigkeit verneint werden müsste, indem Einkommen entsprechend angerechnet wird.
In der Regel taucht diese Konstellation nicht auf, da beide Elternteile hilfebedürftig sind, damit die Kinder entsprechend auch, weil der Vater keinen Unterhalt bezahlen kann oder will, oder die Mutter hilfebedürftig ist. Der Senat geht wohl auch davon aus, dass die Mutter Leistungen bezieht, wieso eigentlich?
Im geschilderten klassischen Fall wird dann unter Umständen bei der Mutter abgezogen, was beim Vater draufgelegt wird. Somit ist bedarfsmäßig alles in der Reihe.
In deinem Fall würde das Jobcenter zunächst eine Leistung erbringen, für den es eigentlich keinen Bedarf gibt, da deine Kinder Einkommen haben.
Indirekt wirst du hier eigentlich aufgefordert keinen Unterhalt zu bezahlen oder deine Kinder, wie auch immer man sich das vorstellen möge, in Anspruch zu nehmen.
So weit so schlecht. Letztlich muss es in der Argumentation darum gehen, dass die Kinder keinen Zugriff auf ihr Einkommen haben und daher die Deckung des Bedarfs bei dir notwendig und gerechtfertigt ist.
Wenn man das weiterdenkt, müsste das Jobcenter die Mittel bei deinen Kindern, also der Mutter im Sinne eines Forderungsübergangs wieder eintreiben.
In der Regel taucht diese Konstellation nicht auf, da beide Elternteile hilfebedürftig sind, damit die Kinder entsprechend auch, weil der Vater keinen Unterhalt bezahlen kann oder will, oder die Mutter hilfebedürftig ist. Der Senat geht wohl auch davon aus, dass die Mutter Leistungen bezieht, wieso eigentlich?
Im geschilderten klassischen Fall wird dann unter Umständen bei der Mutter abgezogen, was beim Vater draufgelegt wird. Somit ist bedarfsmäßig alles in der Reihe.
In deinem Fall würde das Jobcenter zunächst eine Leistung erbringen, für den es eigentlich keinen Bedarf gibt, da deine Kinder Einkommen haben.
Indirekt wirst du hier eigentlich aufgefordert keinen Unterhalt zu bezahlen oder deine Kinder, wie auch immer man sich das vorstellen möge, in Anspruch zu nehmen.
So weit so schlecht. Letztlich muss es in der Argumentation darum gehen, dass die Kinder keinen Zugriff auf ihr Einkommen haben und daher die Deckung des Bedarfs bei dir notwendig und gerechtfertigt ist.
Wenn man das weiterdenkt, müsste das Jobcenter die Mittel bei deinen Kindern, also der Mutter im Sinne eines Forderungsübergangs wieder eintreiben.