24-10-2013, 02:33
(24-10-2013, 01:51)Sixteen Tons schrieb: Ah. Quasi gleich der Einstieg von §21 SGB X (Beweismittel) X in SGB 22 X (Vernehmung durch Gerichte) um noch ordentlich Kosten zu produzieren?Na, meistens reicht die in Anwesenheit/mit Hilfe eines Beistand deutlich vorgebrachte Erläuterung. Ein Vorteil der Großstadt ist hier natürlich, dass die JC wissen, dass wir binnen 1 Std. von jedem JC beim Sozialgericht sein können für eine EA. Das ist im Flächenstaat natürlich langwieriger.
(24-10-2013, 01:51)Sixteen Tons schrieb: Also eine Rechtsvorschrift dafür gibt es ja nach schriftlicher Aussage meines JC dazu nicht.Eben. Aber sie versuchens halt.
(24-10-2013, 01:51)Sixteen Tons schrieb: Damit hört die ganze Prozessiererei faktisch nie auf. Hier wird ein Leistungsberechtigter systematisch mürbe gemacht.Unserer Erfahrung nach wird das weniger. Wenn man die einmal richtig zusammenprozessiert hat, gewöhnen die sich [immer im Einzelfall] an eine halbwegs gesetzeskonforme Leistungsgewährung. Aber keine Garantie.
Oft recht extrem sind natürlich die Optionskommunen (und die stecken hinter den Vorschlägen des Städtetages), weil die vor sich hin frickeln, noch schlechter informierte MitarbeiterINNEN haben .....
Das Assoziale ist, dass man beim SG maximal 100% kriegen kann. Die Jobcenter dagegen haben keinerlei Sanktionen für ihr väterfeindliches und familienzerstörerisches Verhalten zu befürchten.
Die Sachen mit Auslandsbezug lass ich jetzt mal - weil die sind wirklich im konkreten Einzelfall zu betrachten und nicht für so viele relevant, wie der ganz normale Vater, der durch ein fiktives Unterhaltsrecht in die faktische Hilfebedürftigkeit gezwungen wird.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #