20-11-2013, 16:21
Ich gehe mal davon aus, das in meinem Jobcenter die Sektkorken knallen werden, wenn Sie den Beschluß
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid120593
zugeschickt bekommen.
Allerdings gibt es ja immer noch eine Divergenz zwischen
der Höhe der Umgangskosten, wie sie im familienrechtlichen Verfahren und im sozialrechtlichen Verfahren begriffen werden.
Nach meiner Rechnung, vorausgesetzt, die würden meinen
Dienstwagen endlich mal gem. ALGII-VO abrechnen, habe
ich mit den Kindern trotzalledem immer noch einen Anspruch
bei zeitweiser Bedarfsgemeinschaft mit umgangsbedingt erhöhten
Wohnkosten.
Da aber jetzt schon rechtswidrig zuwenig geleistet wird, wird
es, so wie ich meinen Landkreis kenne, dann gunnix mehr geben.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid120593
zugeschickt bekommen.
Allerdings gibt es ja immer noch eine Divergenz zwischen
der Höhe der Umgangskosten, wie sie im familienrechtlichen Verfahren und im sozialrechtlichen Verfahren begriffen werden.
Nach meiner Rechnung, vorausgesetzt, die würden meinen
Dienstwagen endlich mal gem. ALGII-VO abrechnen, habe
ich mit den Kindern trotzalledem immer noch einen Anspruch
bei zeitweiser Bedarfsgemeinschaft mit umgangsbedingt erhöhten
Wohnkosten.
Da aber jetzt schon rechtswidrig zuwenig geleistet wird, wird
es, so wie ich meinen Landkreis kenne, dann gunnix mehr geben.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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