07-01-2014, 20:56
Frohes neues Jahr.
Vom Landessozialgericht gibt es immer noch kein Urteil.
Der Grundsicherungsträger gewährt nach Vorlage des neuen
Unterhaltstitels weiterhin für 4 Tage/Monat Sozialgeld für die
temporäre Bedarfsgemeinschaft. Leistungen für die Ferienaufenthalte der
Kinder werden allerdings seit Sommer 2013 nicht mehr gezahlt. Leistungsbescheide enthalten seit 9 Monaten keine Daten für die Bewilligung von Leistungen zur zeitweisen Bedarfsgemeinschaft. Weitere Rechtsmittelverfahren hierzu laufen bereits. Ein Änderungsbescheid wurde nach der jüngsten Änderungsmitteilung meinerseits nicht erteilt. Es wurden lediglich die Leistungen nach unten angepasst.
Vom Landessozialgericht gibt es immer noch kein Urteil.
Der Grundsicherungsträger gewährt nach Vorlage des neuen
Unterhaltstitels weiterhin für 4 Tage/Monat Sozialgeld für die
temporäre Bedarfsgemeinschaft. Leistungen für die Ferienaufenthalte der
Kinder werden allerdings seit Sommer 2013 nicht mehr gezahlt. Leistungsbescheide enthalten seit 9 Monaten keine Daten für die Bewilligung von Leistungen zur zeitweisen Bedarfsgemeinschaft. Weitere Rechtsmittelverfahren hierzu laufen bereits. Ein Änderungsbescheid wurde nach der jüngsten Änderungsmitteilung meinerseits nicht erteilt. Es wurden lediglich die Leistungen nach unten angepasst.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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