16-01-2014, 10:00
(16-01-2014, 03:29)Anonymous schrieb: Wie kann ich dem entgegnen? Der ALG2-Antrag ist ja als "Neuer" nicht zu verstehen.
Es geht hierbei um die Geltendmachung der Umgangskosten.
Falls das Jobcenter die Erstattung selbiger mit der Begründung
ablehnt, das die Kinder Einkommen aus Unterhalt/Unterhaltsvorschuß haben und sich die Eltern darüber familienintern einigen sollen, kannst
du auf die folgende höchstrichterliche Gerichtsentscheidung verweisen:
Az.: B 14 AS 50/12 R v. 12.06.2013
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg...&id=165230
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater