22-01-2014, 19:27
Die Schikane geht weiter. Statt einer Anerkenntnis
erhalte ich nun vom Jobcenter einen Anhörungsbogen
gem. §24 SGB X.
Ich hätte zu Unrecht ein einen zweistelligen Betrag SGBII-Leistungen
erhalten, da ich ja im Herbst eine geringe Steuererstattung erhalten hatte.
Wenn ich keine zufriedenstellenden Angaben mache, hätten Sie gerne
das Geld für einen ganzen Monat zurück.
Das ich der aufgeweckten Leistungsabteilung diesen Umstand zeitnah mit Belegen per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt hatte, wird natürlich ausdrücklich nicht erwähnt.
Ich kann ja auch nichts dafür, wenn die nicht in der Lage sind, das mit den lfd. Leistungen aufzurechnen. Wahrscheinlich behaupten die sogar noch, mein Umschlag sei leer gewesen.
Aber das ist doch mal ein schöner Anlass, dem Landkreis mal den
Datenschutzbeauftragten und die Staatsanwaltschaft ins Haus zu schicken, damit die sich mal über die Sorgfaltsbehandlung meiner Leistungsakte dort kundig machen.
Kann ja nicht angehen, das die so schlampig mit meinen Eingaben
umgehen und sensible Sozialdaten einfach verloren gehen.
Meine Antwort:
"Lieber Herr Sachbearbeiter,
ich bedanke mich recht herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen ihrerseits, mir gegenüber, Sie können sich darauf verlassen, ich werde diesen Sachverhalt nachgehen und Aufklärung verlangen oder den Verbleib der Unterlagen in Ihrem Hause klären lassen. Die von ihren verlangten Unterlagen, sind gegen Eingangsbestätigung Ihrem Haus am sowieso zugestellt worden.
Bis der Sachverhalt in Ihrem Hause geklärt ist, werden meinerseits keine Unterlagen mehr zu Verfügung gestellt, da die Datensicherheit und die Dokumentensicherheit nicht gewährleistet ist.
Bitte informieren Sie den hausinternen Datenschutzbeauftragten über den Zwischenfall sowie die Geschäftsleitung. Insbesondere verlange ich Auskunft über den Verbleib dieser Unterlagen, sowie Aufklärung darüber wo sie sich zwischenzeitlich befanden,wer zu diesen Daten Zugang hatte, wer sie eventuell missbräuchlich verwendet hat oder zu welchen Zweck sie im Besitz genommen wurden. Für die Beantwortung dieser Frage behalte ich mir eine Frist von sieben Tagen als ausreichend vor. Unaufgefordert werde ich nach verstreichen dieser Frist, unmittelbar Strafanzeige wegen Datenmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft erheben. Sollten Ihnen hausintern Datenmissbrauch bekannt werden, so ist von Amtswegen die Staatsanwaltschaft zu informieren."
Mit freundlichem Gruß usw."
erhalte ich nun vom Jobcenter einen Anhörungsbogen
gem. §24 SGB X.
Ich hätte zu Unrecht ein einen zweistelligen Betrag SGBII-Leistungen
erhalten, da ich ja im Herbst eine geringe Steuererstattung erhalten hatte.
Wenn ich keine zufriedenstellenden Angaben mache, hätten Sie gerne
das Geld für einen ganzen Monat zurück.
Das ich der aufgeweckten Leistungsabteilung diesen Umstand zeitnah mit Belegen per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt hatte, wird natürlich ausdrücklich nicht erwähnt.
Ich kann ja auch nichts dafür, wenn die nicht in der Lage sind, das mit den lfd. Leistungen aufzurechnen. Wahrscheinlich behaupten die sogar noch, mein Umschlag sei leer gewesen.
Aber das ist doch mal ein schöner Anlass, dem Landkreis mal den
Datenschutzbeauftragten und die Staatsanwaltschaft ins Haus zu schicken, damit die sich mal über die Sorgfaltsbehandlung meiner Leistungsakte dort kundig machen.
Kann ja nicht angehen, das die so schlampig mit meinen Eingaben
umgehen und sensible Sozialdaten einfach verloren gehen.
Meine Antwort:
"Lieber Herr Sachbearbeiter,
ich bedanke mich recht herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen ihrerseits, mir gegenüber, Sie können sich darauf verlassen, ich werde diesen Sachverhalt nachgehen und Aufklärung verlangen oder den Verbleib der Unterlagen in Ihrem Hause klären lassen. Die von ihren verlangten Unterlagen, sind gegen Eingangsbestätigung Ihrem Haus am sowieso zugestellt worden.
Bis der Sachverhalt in Ihrem Hause geklärt ist, werden meinerseits keine Unterlagen mehr zu Verfügung gestellt, da die Datensicherheit und die Dokumentensicherheit nicht gewährleistet ist.
Bitte informieren Sie den hausinternen Datenschutzbeauftragten über den Zwischenfall sowie die Geschäftsleitung. Insbesondere verlange ich Auskunft über den Verbleib dieser Unterlagen, sowie Aufklärung darüber wo sie sich zwischenzeitlich befanden,wer zu diesen Daten Zugang hatte, wer sie eventuell missbräuchlich verwendet hat oder zu welchen Zweck sie im Besitz genommen wurden. Für die Beantwortung dieser Frage behalte ich mir eine Frist von sieben Tagen als ausreichend vor. Unaufgefordert werde ich nach verstreichen dieser Frist, unmittelbar Strafanzeige wegen Datenmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft erheben. Sollten Ihnen hausintern Datenmissbrauch bekannt werden, so ist von Amtswegen die Staatsanwaltschaft zu informieren."
Mit freundlichem Gruß usw."
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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