05-02-2014, 23:51
Habe mich heute mit einem anderen Foristen ausgetauscht.
Er hat das gleiche Theater mit dem JC und temporärer BG.
Bei ihm will das Jobcenter den Unterhaltsvorschuß auf anteilige
Regelleistungen für die Kinder anrechnen. Das ganze spielt sich auch in
Niedersachsen ab.
Im ersten Verfahrensgang vor dem Sozialgericht wegen seiner Wohnung und Kindesumgang haben sie ihm ein paar Euro ausgekehrt, damit war die Sache nicht mehr eilbedürftig.
Jetzt hat er zwar eine grössere Wohnung für sich und die Kinder, aber nichts zu brechen und zu beissen und er muss wieder in gleicher Sache
zum Kadi marschieren.
Das hiesige Jobcenter ist der Ansicht, das nach dem jüngsten Urteil
des Bundessozialgerichtes zur zeitweisen Bedarfsgemeinschaft nur
Regelleistungen beim Betreuungselternteil nicht als Einkommen anrechnungsfähig wären, das gelte jedoch nicht für Unterhaltsvorschuß.
Das verstehe ich nicht, der UV ist doch schon voll auf die Regelleistungen bei dem Betreuungselternteil angerechnet worden? Und jetzt sollen die
Kinder für einen Besuch beim Vater ein zweites mal an den Kommunalhaushalt abdrücken? Das ist ja wie der Klingelbeutel in der Kirche, da dürfen auch alles was reintun, die zum Vater wollen. Naja, das so ein Fall der doppelten Einkommensanrechnung eintreten kann, befürchtet ja sogar der Richter in meinem eigenen Verfahren...
Es ist manchmal irgendwie alles nicht so einfach im Sozialstaat.
PS: Danke für's Mutmachen
Er hat das gleiche Theater mit dem JC und temporärer BG.
Bei ihm will das Jobcenter den Unterhaltsvorschuß auf anteilige
Regelleistungen für die Kinder anrechnen. Das ganze spielt sich auch in
Niedersachsen ab.
Im ersten Verfahrensgang vor dem Sozialgericht wegen seiner Wohnung und Kindesumgang haben sie ihm ein paar Euro ausgekehrt, damit war die Sache nicht mehr eilbedürftig.
Jetzt hat er zwar eine grössere Wohnung für sich und die Kinder, aber nichts zu brechen und zu beissen und er muss wieder in gleicher Sache
zum Kadi marschieren.
Das hiesige Jobcenter ist der Ansicht, das nach dem jüngsten Urteil
des Bundessozialgerichtes zur zeitweisen Bedarfsgemeinschaft nur
Regelleistungen beim Betreuungselternteil nicht als Einkommen anrechnungsfähig wären, das gelte jedoch nicht für Unterhaltsvorschuß.
Das verstehe ich nicht, der UV ist doch schon voll auf die Regelleistungen bei dem Betreuungselternteil angerechnet worden? Und jetzt sollen die
Kinder für einen Besuch beim Vater ein zweites mal an den Kommunalhaushalt abdrücken? Das ist ja wie der Klingelbeutel in der Kirche, da dürfen auch alles was reintun, die zum Vater wollen. Naja, das so ein Fall der doppelten Einkommensanrechnung eintreten kann, befürchtet ja sogar der Richter in meinem eigenen Verfahren...
Es ist manchmal irgendwie alles nicht so einfach im Sozialstaat.
PS: Danke für's Mutmachen
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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