08-02-2014, 19:53
Rechtsmitteltechnisch geht wohl in den nächsten Wochen mit meiner Kommune wortwörtlich so richtig die Post ab. Ich hatte schon überlegt, Urlaub zu nehmen, um den Schriftverkehr zu bewältigen und eine Legende für die Schriftsätze anzulegen.
Ich hätte da einmal eine verfahrensrechtliche Frage bzgl.
der Gerichtsinstanzen im Sozialrecht. Ich gehe derzeit davon aus,
das ich die zeitweise Bedarfsgemeinschaft bis ganz noch oben durchfechten muß.
Ist im Anordnungsverfahren (vorläufige Entscheidung) eine Revision möglich? Ich hatte irgenwo mal gelesen, das bei eA vor dem LSG Schluß ist. Das LSG hat jedenfalls gemeint, das es die Revision wohl zulassen würde wegen der "grundsätzlichen Bedeutung".
Grund meiner Frage: Ich habe keine Vollmacht, meinen Sozialverband
für eine Vertretung vor dem Bundessozialgericht für die Kinder zu bemühen. Das hat der RA der Ex leider aus meiner
Vollmacht rausgestrichen "um die Kinder vor Kosten zu schützen". Vor dem BSG herrscht ja Anwaltspflicht.
In dem Verfahren B14 AS 54/08 R sind die zwei minderjährigen Kläger ja abgebügelt worden, weil der Vater keine
Klagevollmacht hatte, die sorgeberechtigte Mutter sich konkret geweigert hatte, diese zu erteilen.
Kann ich eine Ruhendstellung des Verfahrens auch ohne rechtliche Vertretung bewirken, falls der Antragsgegner Revision anmeldet, bis ich mir die notwendige Legitimation besorgt habe (ggf. in einem familienrechtlichen Verfahren)?
Nur so ganz nebenbei: Ich bekomme immer mehr Feedback von anderen
Betroffenen, die in letzter Zeit häufiger als sonst Probleme haben, ihre
Anträge auf eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft oder umgangsbedingte Fahrtkosten bei dem Grundsicherungsträger durchzubringen.
Eine Sachbearbeiterin wollte z. B. von einer Mutter eine Stellungnahme vom Jugendamt, ob Umgang denn notwendig und wichtig wäre. Der Vater sitzt derzeit ein. Die Dame vom Amt ist verfassungsrechtlich und entwicklungspsychologisch ja wohl wirklich nicht mehr auf der Höhe der Zeit.
Und während ich heute meiner Tochter ein paar von ihr selbst gewünschte
Schnellhefter für die Schule besorge, nölt die Mutter auf meine Handymailbox, sie hätte zu wenig Unterhalt bekommen ("...du meldest dich hier umgehend, sofort...").
Kurzer Blick auf die Bankapp, nö, alles richtig gemacht.
Ich bin dann erst mal in die Sauna gefahren und anschliessend noch ein paar Meilen durch den Wald gejoggt und habe die Schnellhefter meiner Tochter vor die Tür gelegt. Und jetzt bringe ich meine Sachstandsanfrage zur temporären Bedarfsgemeinschaft an das LSG zur Post. Vielleicht hat hier ja jemand eine Idee zu meiner Verfahrensfrage.
Bis später.
Ich hätte da einmal eine verfahrensrechtliche Frage bzgl.
der Gerichtsinstanzen im Sozialrecht. Ich gehe derzeit davon aus,
das ich die zeitweise Bedarfsgemeinschaft bis ganz noch oben durchfechten muß.
Ist im Anordnungsverfahren (vorläufige Entscheidung) eine Revision möglich? Ich hatte irgenwo mal gelesen, das bei eA vor dem LSG Schluß ist. Das LSG hat jedenfalls gemeint, das es die Revision wohl zulassen würde wegen der "grundsätzlichen Bedeutung".
Grund meiner Frage: Ich habe keine Vollmacht, meinen Sozialverband
für eine Vertretung vor dem Bundessozialgericht für die Kinder zu bemühen. Das hat der RA der Ex leider aus meiner
Vollmacht rausgestrichen "um die Kinder vor Kosten zu schützen". Vor dem BSG herrscht ja Anwaltspflicht.
In dem Verfahren B14 AS 54/08 R sind die zwei minderjährigen Kläger ja abgebügelt worden, weil der Vater keine
Klagevollmacht hatte, die sorgeberechtigte Mutter sich konkret geweigert hatte, diese zu erteilen.
Kann ich eine Ruhendstellung des Verfahrens auch ohne rechtliche Vertretung bewirken, falls der Antragsgegner Revision anmeldet, bis ich mir die notwendige Legitimation besorgt habe (ggf. in einem familienrechtlichen Verfahren)?
Nur so ganz nebenbei: Ich bekomme immer mehr Feedback von anderen
Betroffenen, die in letzter Zeit häufiger als sonst Probleme haben, ihre
Anträge auf eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft oder umgangsbedingte Fahrtkosten bei dem Grundsicherungsträger durchzubringen.
Eine Sachbearbeiterin wollte z. B. von einer Mutter eine Stellungnahme vom Jugendamt, ob Umgang denn notwendig und wichtig wäre. Der Vater sitzt derzeit ein. Die Dame vom Amt ist verfassungsrechtlich und entwicklungspsychologisch ja wohl wirklich nicht mehr auf der Höhe der Zeit.
Und während ich heute meiner Tochter ein paar von ihr selbst gewünschte
Schnellhefter für die Schule besorge, nölt die Mutter auf meine Handymailbox, sie hätte zu wenig Unterhalt bekommen ("...du meldest dich hier umgehend, sofort...").
Kurzer Blick auf die Bankapp, nö, alles richtig gemacht.
Ich bin dann erst mal in die Sauna gefahren und anschliessend noch ein paar Meilen durch den Wald gejoggt und habe die Schnellhefter meiner Tochter vor die Tür gelegt. Und jetzt bringe ich meine Sachstandsanfrage zur temporären Bedarfsgemeinschaft an das LSG zur Post. Vielleicht hat hier ja jemand eine Idee zu meiner Verfahrensfrage.
Bis später.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater