09-02-2014, 00:20
Ich bin wahrscheinlich gedanklich schon total rechtsmittelverfahrensgeschädigt und sehe immer Paragraphenzeichen statt Notenschlüssel, wenn ich mal die Klampfe in die Hand nehmen will.
Es ist aber wohl nicht wirklich ein Problem von dem Ausmaß eines
Supergaus. Ich habe grundsätzlich eine Vollmacht. Sie reicht eben
nur nicht aus, das ich mich in 3. Instanz zu Gehör bringen könnte.
Grundsätzlich gehe ich mal davon aus, das selbst ein Fachanwalt
in der Angelegenheit auch nicht mehr vortragen könnte, als ich
das bisher getan habe.
Das BSG muß in der Revision prüfen, ob das Recht richtig angewendet
wurde. Da können die Richter nach meiner Auffassung auch nur
prüfen, ob sie in dem gleichen Sachverhalt anders entscheiden wollen,
als bisher. Denn die temporäre BG ist Richterrecht und nicht im
SGB II verankert.
Es ist aber wohl nicht wirklich ein Problem von dem Ausmaß eines
Supergaus. Ich habe grundsätzlich eine Vollmacht. Sie reicht eben
nur nicht aus, das ich mich in 3. Instanz zu Gehör bringen könnte.
Grundsätzlich gehe ich mal davon aus, das selbst ein Fachanwalt
in der Angelegenheit auch nicht mehr vortragen könnte, als ich
das bisher getan habe.
Das BSG muß in der Revision prüfen, ob das Recht richtig angewendet
wurde. Da können die Richter nach meiner Auffassung auch nur
prüfen, ob sie in dem gleichen Sachverhalt anders entscheiden wollen,
als bisher. Denn die temporäre BG ist Richterrecht und nicht im
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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