(04-04-2014, 01:16)Sixteen Tons schrieb: Das hiesige Sozialgericht dort ist der Meinung, das der Vater den Unterhaltsvorschuß anteilig von den Müttern herausverlangen soll ...Auf diese abseitige Idee kam unserallerliebstes JC auch schon mehrfach. Wir haben dann jeweils Antrag ans Jugendamt gestellt, dieses UVG anteilig an den Vater auszuzahlen. Wer zur Mitwirkung aufgefordert wird, sollte möglichst viele auffordern an der Mitwirkung mitzuwirken.
Die Antwort war regelmäßig sinngemäß: "Wir zahlen nur an die Eine (Mutter)-Eltern." Nach Vorlage dieses Schreibens und dem Hinweis, dass so "keine bereiten Mittel zu beschaffen sind, die den Bedarf des Kindes tatsächlich decken könnten" hatte sich das bisher immer erledigt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #