27-05-2014, 17:13
Ich höre gerade, das der Leidensgenosse mit seiner
Klage zur temp. BG vor dem Sozialgericht Hildesheim teilweise abgeschmiert ist. Soweit es das anteilige Sozialgeld angeht, ist
das Gericht der Auffassung, er habe sich ausschliesslich an die Mütter wegen der Umgangsgelder zu wenden. Der Kläger argumentiert, es handele sich aber nicht um bereite Mittel und die Mütter seien auch nicht bereit, den Unterhaltsvorschuß anteilig weiterzuleiten.
Was das Sozialgericht in meinem Fall entschieden hat, dessen Beschluß ich dem Kläger zur Verfügung stellte, interessiert das SG dort nicht (...wird nicht gefolgt...).
Aus dem Urteil des BSG v. 02.07.2009 Az. B 14 AS 54/08 R, sei erkennbar, das es gerade nicht darauf ankommt, ob es sich bei dem UVG um bereite Mittel handelt oder nicht, so das Gericht dort.
Der Kläger bleibt auf den hälftigen Kosten seiner Rechtsvertretung sitzen.
Klage zur temp. BG vor dem Sozialgericht Hildesheim teilweise abgeschmiert ist. Soweit es das anteilige Sozialgeld angeht, ist
das Gericht der Auffassung, er habe sich ausschliesslich an die Mütter wegen der Umgangsgelder zu wenden. Der Kläger argumentiert, es handele sich aber nicht um bereite Mittel und die Mütter seien auch nicht bereit, den Unterhaltsvorschuß anteilig weiterzuleiten.
Was das Sozialgericht in meinem Fall entschieden hat, dessen Beschluß ich dem Kläger zur Verfügung stellte, interessiert das SG dort nicht (...wird nicht gefolgt...).
Aus dem Urteil des BSG v. 02.07.2009 Az. B 14 AS 54/08 R, sei erkennbar, das es gerade nicht darauf ankommt, ob es sich bei dem UVG um bereite Mittel handelt oder nicht, so das Gericht dort.
Der Kläger bleibt auf den hälftigen Kosten seiner Rechtsvertretung sitzen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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