17-06-2014, 10:33
Katja Kipping von "Die Linke" hat den geplanten "Rechtsverschärfungen" oder auch "...vereinfachungen" im SGB II in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung auf den Zahn gefühlt.
Neben anderen geplanten Änderungen geht es auch um die zeitweise Bedarfsgemeinschaft. Wieviele Personen betroffen sind, wieviel Geld an die Antragsteller für Umgangswahrnehmung ausgezahlt werden, das sind alles unbekannte Parameter. Laut Antwort der Bundesregierung gibt es für Leistungen zur Umgangswahrnehmung an hilfebedürftige Eltern und Kinder wie auch in einer Anfrage aus 05/2013, keine statistischen Erhebungen.
Kleine Anfrage der Linken, Antwort der Bundesregierung v. 04.06.2014:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/016/1801628.pdf
Auch wenn keine Daten zu den ausgezahlten Leistungen im Zusammenhang mit der Umgangswahrnehmung vorliegen, ist der Bund aber
sehr gnatzig über den anfallenden Verwaltungsaufwand.
Bemerkenswert auch die Aussage zum Mehrbedarf für Alleinerziehende:
Frage:
Antwort:
Ja wie jetzt? Die Leistungen gibt es einfach so?
Was ist denn dann jetzt falsch? Die Datenerhebung für die Festlegung des Regelsatzes oder die Anspruchsgrundlage für Alleinerziehende?
Antwort der Bundesregierung zu der selben Frage zur zeitweisen Bedarfsgemeinschaft von Sabine Zimmermann ("Die Linke") von Mitte Mai 2013 (Antwort zur Frage 51):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17239.pdf
Neben anderen geplanten Änderungen geht es auch um die zeitweise Bedarfsgemeinschaft. Wieviele Personen betroffen sind, wieviel Geld an die Antragsteller für Umgangswahrnehmung ausgezahlt werden, das sind alles unbekannte Parameter. Laut Antwort der Bundesregierung gibt es für Leistungen zur Umgangswahrnehmung an hilfebedürftige Eltern und Kinder wie auch in einer Anfrage aus 05/2013, keine statistischen Erhebungen.
Kleine Anfrage der Linken, Antwort der Bundesregierung v. 04.06.2014:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/016/1801628.pdf
Auch wenn keine Daten zu den ausgezahlten Leistungen im Zusammenhang mit der Umgangswahrnehmung vorliegen, ist der Bund aber
sehr gnatzig über den anfallenden Verwaltungsaufwand.
Zitat:Das Vorliegen temporärer Bedarfsgemeinschaften erfordert aufwändige, tageweise Berechnungen der Ansprüche des Kindes in verschiedenen
Bedarfsgemeinschaften und ggf. der Elternteile; diese Berechnungen ziehen für beide Bedarfsgemeinschaften umfangreiche
Bewilligungsbescheide mit umfangreichen Berechnungsbögen nach sich.
Bemerkenswert auch die Aussage zum Mehrbedarf für Alleinerziehende:
Frage:
Zitat:Hält die Bundesregierung die vom Gesetzgeber für die Einführung eines Mehrbedarfszuschlags für Alleinerziehende gegebene Begründung für weiterhin gültig, und wie bewertet die Bundesregierung heute die Mehrbedarfszuschläge
für Alleinerziehende?
Antwort:
Zitat:[..]Die im Rahmen des Bundessozialhilfegesetz (BSHG) im Jahr 1985 verankerten Vorschriften und Begründungen zur Einführung eine Mehrbedarfs für Alleinerziehende ist für die heutige Regelbedarfssystematik ohne Bedeutung
Ja wie jetzt? Die Leistungen gibt es einfach so?
Was ist denn dann jetzt falsch? Die Datenerhebung für die Festlegung des Regelsatzes oder die Anspruchsgrundlage für Alleinerziehende?
Antwort der Bundesregierung zu der selben Frage zur zeitweisen Bedarfsgemeinschaft von Sabine Zimmermann ("Die Linke") von Mitte Mai 2013 (Antwort zur Frage 51):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17239.pdf
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater