17-06-2014, 11:36
Nö, das muß sie auch nicht interessieren, im Vordergrund steht
die Verwaltungspraktikabilität bei der "Betreuung" von hilfebedürftigen und erwerbsfähigen Personen. Es ist ja auch erklärtes Ziel der Kommunen, das Umgangskostenproblem aus dem Rechtskreis des SGBII loszuwerden. Damit stellt sich dort auch die Frage nicht mehr, wie hoch die Trennungsfolgekosten sind.
Es gibt dort u. a. einen Ansatz, die Leistungsberechnung für Umgangswahrnehmung den Mitarbeitern zuzuschanzen, die im SGB VIII tätig sind. Dann müssen die Jugendämter seitenweise Bescheide erlassen. In Bezug auf die anfallenden Kosten in der Verwaltung sehe darin allerdings keinen Unterschied, ob das jetzt ein Jobcenter oder ein Jugendamt das macht...
die Verwaltungspraktikabilität bei der "Betreuung" von hilfebedürftigen und erwerbsfähigen Personen. Es ist ja auch erklärtes Ziel der Kommunen, das Umgangskostenproblem aus dem Rechtskreis des SGBII loszuwerden. Damit stellt sich dort auch die Frage nicht mehr, wie hoch die Trennungsfolgekosten sind.
Es gibt dort u. a. einen Ansatz, die Leistungsberechnung für Umgangswahrnehmung den Mitarbeitern zuzuschanzen, die im SGB VIII tätig sind. Dann müssen die Jugendämter seitenweise Bescheide erlassen. In Bezug auf die anfallenden Kosten in der Verwaltung sehe darin allerdings keinen Unterschied, ob das jetzt ein Jobcenter oder ein Jugendamt das macht...
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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