18-06-2014, 16:36
Auf Tagesschau.de:
Stefan Graaf, GF des Jobcenters "StädteRegion Aachen",
über die aktuellen Probleme bei der Umsetzung der bestehenden
Regelungen zum Sozialleistungsbezug in den Jobcentern und zu den geplanten "Regelungsvereinfachungen".
Zum Interview:
http://www.tagesschau.de/inland/hartz-in...w-100.html
Da sieht man doch mal, das amtliche Praktikabilität mehr Gewicht hat als das durch die Verfassung geschützte Familienleben.
Wieso ist man im Jahre 2014 nicht per EDV in der Lage, solche Fälle, die es ja spätestens seit 2006 gibt, so abzubilden, das im Ergebnis keine 50 oder 60 Seiten DIN A4 als Produkt einer Leistungsberechnung erforderlich sind? Anschreiben, Berechnungsbogen und Rechtsfolgenbelehrung. Das müsste doch mit 2 bis 3 Seiten zu machen sein. Arbeiten die nur mit Schriftgrösse 24?
Zitat:Experte zu komplizierten Hartz-IV-Regelungen:
"Ein undurchdringlicher Sozialdschungel"
Stefan Graaf, GF des Jobcenters "StädteRegion Aachen",
über die aktuellen Probleme bei der Umsetzung der bestehenden
Regelungen zum Sozialleistungsbezug in den Jobcentern und zu den geplanten "Regelungsvereinfachungen".
Zitat:[..]Und wir haben einen immensen Verwaltungsaufwand. Beispielsweise beim Rechtskonstrukt der sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaft. Da geht es darum, wann sich Kinder von getrennten Eltern bei Mutter oder Vater aufhalten. Hier muss das Jobcenter taggenau abrechnen und hinterher gibt es dann bei einem Elternteil Nachzahlungen, beim anderen Rückforderungen. Das führt zu Bescheiden, die 50 bis 60 Seiten lang sind, nur um 20 oder 30 Euro hin oder her zu rechnen. Mit der Personalausstattung, die wir haben, ist das kaum noch zu leisten.
Zum Interview:
http://www.tagesschau.de/inland/hartz-in...w-100.html
Da sieht man doch mal, das amtliche Praktikabilität mehr Gewicht hat als das durch die Verfassung geschützte Familienleben.
Wieso ist man im Jahre 2014 nicht per EDV in der Lage, solche Fälle, die es ja spätestens seit 2006 gibt, so abzubilden, das im Ergebnis keine 50 oder 60 Seiten DIN A4 als Produkt einer Leistungsberechnung erforderlich sind? Anschreiben, Berechnungsbogen und Rechtsfolgenbelehrung. Das müsste doch mit 2 bis 3 Seiten zu machen sein. Arbeiten die nur mit Schriftgrösse 24?
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater