11-10-2014, 21:52
Wurde mir heute in einem anderen Forum mitgeteilt, soweit es
die Rückforderungen des Jobcenters an die Mutter für die Erbringung von
Leistungen für die temporäre Bedarfsgemeinschaft betrifft.
die Rückforderungen des Jobcenters an die Mutter für die Erbringung von
Leistungen für die temporäre Bedarfsgemeinschaft betrifft.
Zitat:hier noch einmal zu unterhalt eines elternteils bei temporärer bedarfsg. das Jc.leitet hier bei uns eine ermittlung ein,auch wenn du die daten der mutter nicht mitteilst.über das jugendamt wird die adresse ermittelt und eine aufforderung an die mutter gerichtet ihr einkommen anzuzeigen
rechtlich ist das möglich ist zwar sehr aufwending aber hier(leipzig) wird es praktiziert.
so das wars erstmal dazu,die auskünfte stammen von einer rechtsberatung der verbraucherzentrale
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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