06-05-2015, 13:39
(06-05-2015, 12:42)Skipper schrieb: Oder Du verstehst den Bescheid nicht oder er ist fehlerhaft.
Klingt eher so, als meint er, das anteilige Regelleistung für Kinder und Mehrbedarf
für Alleinerziehende identisch wären.
Allerdings ist z. B. in meinem Bescheid die anteilige Regelleistung für die Kinder
tatsächlich als Alleinerziehendenzuschlag ausgewiesen (Leistung nach §21 Abs. 3 SGB II).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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