06-05-2015, 17:10
raid,
auch in Deinem Link heißt es:
"(...)
Halber Mehrbedarf bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen muss der Mehrbedarf aufgeteilt werden. Werden die Kinder jeweils in zeitlichen Abschnitten von einer Woche von beiden Elternteilen versorgt, so erhält jeder Elternteil den Mehrbedarf zur Hälfte. Der Status des Alleinerziehenden bleibt in dieser Konstellation vorhanden, da zwar beide Eltern zu gleichen Teilen sich das Sorgerecht teilen, betreuen den Nachwuchs aber nicht gemeinsam. Sollte sich das Kind allerdings zu einem überwiegenden Elternteil aufhalten, so steht diesem Elternteil der Mehrbedarf für Alleinerziehende alleine zu.
(...)"
Auch danach gibt es in Deinem Fall weder dem Grunde nach, noch einen der Höhe nach Umgangstagen gequotelten Anspruch auf Leistung.
Ich sehe (leider) auch keine Ermessensspielräume. Wäre diese Leistung im Ermessen des Amtes, dann müßte im Gesetz bzw in den Fachhinweisen "kann" oder "soll" stehen.
S.
auch in Deinem Link heißt es:
"(...)
Halber Mehrbedarf bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen muss der Mehrbedarf aufgeteilt werden. Werden die Kinder jeweils in zeitlichen Abschnitten von einer Woche von beiden Elternteilen versorgt, so erhält jeder Elternteil den Mehrbedarf zur Hälfte. Der Status des Alleinerziehenden bleibt in dieser Konstellation vorhanden, da zwar beide Eltern zu gleichen Teilen sich das Sorgerecht teilen, betreuen den Nachwuchs aber nicht gemeinsam. Sollte sich das Kind allerdings zu einem überwiegenden Elternteil aufhalten, so steht diesem Elternteil der Mehrbedarf für Alleinerziehende alleine zu.
(...)"
Auch danach gibt es in Deinem Fall weder dem Grunde nach, noch einen der Höhe nach Umgangstagen gequotelten Anspruch auf Leistung.
Ich sehe (leider) auch keine Ermessensspielräume. Wäre diese Leistung im Ermessen des Amtes, dann müßte im Gesetz bzw in den Fachhinweisen "kann" oder "soll" stehen.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.