23-09-2015, 18:47
Neue SB, neues Glück.
In meinem gerade aus dem Briefkasten gefischen (wie immer vorläufigen) Leistungsbescheid wird jetzt zur Beurkundung der
tatsächlichen Umgangszeiten eine unterschriebene Bestätigung des anderen Elternteils, monatsweise, gefordert.
"Da am Beginn des Abrechnungszeitraums nicht bekannt ist, wie oft das Umgangsrecht in den einzelnen Monaten tatsächlich ausgeübt wird, kann ihr (Anm. der Kinder) tatsächlicher Anspruch erst nachträglich festgestellt werden. Aus diesem Grund...ergeht der Bescheid hinsichtlich...Umgangsrecht...vorläufig.
Hä? Der gesamte Bescheid geht doch seit meinem Erstantrag alleine schon wegen Einkommensschwankungen vorläufig. Steht doch gleich im 2. Satz jeden Bescheids, den ich bisher bekommen habe.
Bisher habe ich einigungsweise immer quartalsweise nachweisen müssen und habe immer eine Versicherung an Eides statt
eingereicht. Da müsste ich ja Zugeständnisse an die Mutter machen, um eine Unterschrift zu erlangen.
Da ich auch Fahrkosten nachweisen soll, die ich in Sachen Umgang noch nie hatte, ist das mal wieder ein Produkt
eines Textbausteins.
Auf welcher Rechtsgrundlage ich Mutters Unterschrift bekommen soll, steht da natürlich wieder nicht.
Dabei hat das LSG doch letztes Jahr geschrieben:
Genau genommen könnten die daher allenfalls einen Nachweis nach 6 Monaten, zum Ende des BWZ haben wollen.
Das kann ja wieder heiter werden.
In meinem gerade aus dem Briefkasten gefischen (wie immer vorläufigen) Leistungsbescheid wird jetzt zur Beurkundung der
tatsächlichen Umgangszeiten eine unterschriebene Bestätigung des anderen Elternteils, monatsweise, gefordert.
"Da am Beginn des Abrechnungszeitraums nicht bekannt ist, wie oft das Umgangsrecht in den einzelnen Monaten tatsächlich ausgeübt wird, kann ihr (Anm. der Kinder) tatsächlicher Anspruch erst nachträglich festgestellt werden. Aus diesem Grund...ergeht der Bescheid hinsichtlich...Umgangsrecht...vorläufig.
Hä? Der gesamte Bescheid geht doch seit meinem Erstantrag alleine schon wegen Einkommensschwankungen vorläufig. Steht doch gleich im 2. Satz jeden Bescheids, den ich bisher bekommen habe.
Bisher habe ich einigungsweise immer quartalsweise nachweisen müssen und habe immer eine Versicherung an Eides statt
eingereicht. Da müsste ich ja Zugeständnisse an die Mutter machen, um eine Unterschrift zu erlangen.
Da ich auch Fahrkosten nachweisen soll, die ich in Sachen Umgang noch nie hatte, ist das mal wieder ein Produkt
eines Textbausteins.
Auf welcher Rechtsgrundlage ich Mutters Unterschrift bekommen soll, steht da natürlich wieder nicht.
Dabei hat das LSG doch letztes Jahr geschrieben:
Zitat:Mit seinem Einwand, dass nicht stets alle 5 Beschwerdegegner die geplanten Besuchsaufenthalte beim Vater wahrnähmen und deshalb eine Festsetzung erst im Nachhinein erfolgen könne, kann der Beschwerdegegner nicht gehört werden. Er verkennt, dass als Folge der temporären Bedarfsgemeinschaft die Sozialgeldansprüche der Beschwerdegegner grundsätzlich zusammen mit den Leistungsansprüchen des Vaters festzusetzen sind. Über diese hat der Beschwerdeführer mit seinen Bescheiden vom 5. Oktober 2012 und 13. November 2012 mit Rücksicht auf das schwankende Einkommen des Vaters ohnedies vorläufig entschieden, sodass einer gleichzeitigen vorläufigen Festsetzung des Sozialgeldes anhand der geplanten Besuchsaufenthalte nichts entgegensteht. Diese steht als vorläufige Leistungsbewilligung unter dem Vorbehalt einer späteren endgültigen Festsetzung, mit der tatsächliche Abweichungen berücksichtigt werden können
Genau genommen könnten die daher allenfalls einen Nachweis nach 6 Monaten, zum Ende des BWZ haben wollen.
Das kann ja wieder heiter werden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater