24-09-2015, 11:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-09-2015, 11:27 von Pistachio 00.)
In der Tat ist sogar eine existierende gerichtliche Umgangsvereinbarung kein Nachweis über tatsächlich stattgefundene Umgangstage.
(z.B. Krankheit oder einvernehmliche Änderungen) Das JC will aber einen Nachweis genau darüber. Wie und von wem ist mir ziemlich egal.
Wenn die KM regelmäßig einen Anfall bekomt, nur weil ich ihre Unterschrift zur Besätigung für das JC haben möchte, muss eben eine eidestattliche Versicherung genügen.
Rechtlich ist das überhaupt kein Problem und notfalls eben auch gerichtlich durchsetzbar.
Ich habe inzwischen sicher 4-5 erfolgreiche Klagen beim SG durchgezogen. Das hält das JC aber nicht davon ab, sich immer wieder neue Spitzfindigkeiten für dieselben Gegebenheiten auszudenken.
So what ? Alles eine Frage der inneren Ruhe .
(z.B. Krankheit oder einvernehmliche Änderungen) Das JC will aber einen Nachweis genau darüber. Wie und von wem ist mir ziemlich egal.
Wenn die KM regelmäßig einen Anfall bekomt, nur weil ich ihre Unterschrift zur Besätigung für das JC haben möchte, muss eben eine eidestattliche Versicherung genügen.
Rechtlich ist das überhaupt kein Problem und notfalls eben auch gerichtlich durchsetzbar.
(24-09-2015, 11:07)raid schrieb: Hier würde ich den Sachbearbeiter definitiv fragen, warum plötzlich eine EV nicht mehr genügen soll.Mit dem SB diskutiert man grundsätzlich nicht. Die Fakten teilt man nur schriftlich mit, bei Uneinigkeit folgt Widerspruch und gegebenenfalls Klage.
Ich habe inzwischen sicher 4-5 erfolgreiche Klagen beim SG durchgezogen. Das hält das JC aber nicht davon ab, sich immer wieder neue Spitzfindigkeiten für dieselben Gegebenheiten auszudenken.
So what ? Alles eine Frage der inneren Ruhe .
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel