ST,
Du gehst das mE zu kompliziert an...
und das könnte auch Grund für die Zeitläufe in Deinen Sachen sein.
Das JC ist nur in seinem Rechtsbereich zu Auskünften und Beratung verpflichtet.
Zu den familienrechtlichen Ansprüchen kann und darf es nix sagen.
Das gilt auch für die betreffenden Gerichte.
Inwieweit Nachweise als Beweis für stattgefungenden Umgang anerkannt werden, ist mW Ermessenssache des JC.
Nahezu jeder 'Nachweis' ist manipulierbar. Hier geht es wohl eher um 'Glaubhaftmachung'.
JC sind da grundsätzlich mißtrauisch. Erkennen sie aber, daß die Angaben des Leistungsbezieher glaubhaft, schlüssig und auch einer Nachprüfung standhalten, dann verlangen und reagieren sie weniger streng.
Ist auch einfach ein Gebot ihrer Zeitökonomie.
S.
Du gehst das mE zu kompliziert an...
und das könnte auch Grund für die Zeitläufe in Deinen Sachen sein.
Das JC ist nur in seinem Rechtsbereich zu Auskünften und Beratung verpflichtet.
Zu den familienrechtlichen Ansprüchen kann und darf es nix sagen.
Das gilt auch für die betreffenden Gerichte.
Inwieweit Nachweise als Beweis für stattgefungenden Umgang anerkannt werden, ist mW Ermessenssache des JC.
Nahezu jeder 'Nachweis' ist manipulierbar. Hier geht es wohl eher um 'Glaubhaftmachung'.
JC sind da grundsätzlich mißtrauisch. Erkennen sie aber, daß die Angaben des Leistungsbezieher glaubhaft, schlüssig und auch einer Nachprüfung standhalten, dann verlangen und reagieren sie weniger streng.
Ist auch einfach ein Gebot ihrer Zeitökonomie.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.