30-09-2015, 10:32
Zitat:Hinsichtlich der Nachweisbarkeit kann eine Bestätigung der Kindesmutter tatsächlich nicht von mir verlangt werden. Hier bin ich zunächst von der Bereitschaft der Kindesmutter, diesen Nachweis ohne weiteres zu Erbringen, ausgegangen. Anderes ergibt sich, wenn eine gerichtliche Regelung z. B. in Form eines Übergabebuches, besteht. Sollte eine Regelung, auch in Übereinstimmung mit dem Jugendamt X-Stadt, nicht bestehen, so muss ihr Mandant die künftigen Umgangstage in Form einer Eidesstattlichen Versicherung nachweisen
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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