08-10-2015, 18:17
Heute bekam ich Antwort zu meiner Anfrage an das Jobcenter bzgl. der Bestätigung der Mutter über den statt gefundenen Umgang.
"Sofern es Ihnen nicht möglich ist, eine schriftliche Bestätigung der Kindesmutter über...einzuholen, bleibt es bei der bisherigen Vereinbarung. Sie können daher weiterhin die Tage des Umgangsrechts durch Ihre eidesstattliche Versicherung bestätigen.
Es verbleibt jedoch bei einer vorläufigen Bewilligung, die erst nach ...[Beibringung von div. Unterlagen] ... endgültig festgesetzt wird."
Jetzt könnte man ja das Wort "Sofern" so weit auslegen, das dies nur auf die Anzahl der durch die Mutter verweigerten Nachweise zutrifft. Aber der 2. Satz ist dann ja doch recht eindeutig.
"Sofern es Ihnen nicht möglich ist, eine schriftliche Bestätigung der Kindesmutter über...einzuholen, bleibt es bei der bisherigen Vereinbarung. Sie können daher weiterhin die Tage des Umgangsrechts durch Ihre eidesstattliche Versicherung bestätigen.
Es verbleibt jedoch bei einer vorläufigen Bewilligung, die erst nach ...[Beibringung von div. Unterlagen] ... endgültig festgesetzt wird."
Jetzt könnte man ja das Wort "Sofern" so weit auslegen, das dies nur auf die Anzahl der durch die Mutter verweigerten Nachweise zutrifft. Aber der 2. Satz ist dann ja doch recht eindeutig.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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