09-10-2015, 11:28
(08-10-2015, 18:17)Sixteen Tons schrieb: "Sofern es Ihnen nicht möglich ist, eine schriftliche Bestätigung der Kindesmutter über...einzuholen, bleibt es bei der bisherigen Vereinbarung. Sie können daher weiterhin die Tage des Umgangsrechts durch Ihre eidesstattliche Versicherung bestätigen.
Ich sehe meine Auffassung bestätigt: Man muss nicht obrigkeitstaatlich buckelnd Unterlagen erst "erstellen", die den Familienfrieden stören.
Da du aber eine Leistung "im Voraus" teilweise bekommst, wird bei der Vorläufigkeit wenig zu machen sein. Das JC möchte seinen Bürokratieaufwand ausbauen, durch fortgesetzt notwendige Änderungsbescheide.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #