12-05-2012, 15:51
Hallo Zusammen,
habe nun einen Bewilligungsbescheid für meinen Folgeantrag für ALGII erhalten, gültig ab April 2012. Zuvor habe ich mit dem Folgeantrag erneut und vorsichtshalber einen formlosen Antrag für anteiliges Sozialgeld für den Kindesumgang abgegeben.
Mein Erstantrag/Widerspruchsverfahren für Zeitraum Oktober 2011 bis März 2012 liegt immer noch bei meinem Rechtsbeistand zur Durchsetzung.
Für mich soll ich einen 2-stelligen Betrag SGBII Leistungen erhalten. Über meinen Antrag mit den Umgangskosten wird gesondert entschieden laut diesem Bescheid. Das JC will von mir noch eine Abgabe einer EV nach §23 SGBX (das die Umgänge so stattgefunden haben), hatte ich denen hilfsweise auch so angeboten, damit KM mir nicht finanzielle Zugeständnisse für ihre Unterschrift abringen muß.
Frage mich nun, ob ich auf den 2-stelligen Betrag verzichten soll, damit ich nicht den Meldepflichten unterliege.
Allerdings denke ich, wäre das auch ein sehr deutlicher Beweis für meine fehlende Leistungsfähigkeit beim nächsten Familiengerichtstreffen,
so das ein Verzicht unklug sein könnte.
habe nun einen Bewilligungsbescheid für meinen Folgeantrag für ALGII erhalten, gültig ab April 2012. Zuvor habe ich mit dem Folgeantrag erneut und vorsichtshalber einen formlosen Antrag für anteiliges Sozialgeld für den Kindesumgang abgegeben.
Mein Erstantrag/Widerspruchsverfahren für Zeitraum Oktober 2011 bis März 2012 liegt immer noch bei meinem Rechtsbeistand zur Durchsetzung.
Für mich soll ich einen 2-stelligen Betrag SGBII Leistungen erhalten. Über meinen Antrag mit den Umgangskosten wird gesondert entschieden laut diesem Bescheid. Das JC will von mir noch eine Abgabe einer EV nach §23 SGBX (das die Umgänge so stattgefunden haben), hatte ich denen hilfsweise auch so angeboten, damit KM mir nicht finanzielle Zugeständnisse für ihre Unterschrift abringen muß.
Frage mich nun, ob ich auf den 2-stelligen Betrag verzichten soll, damit ich nicht den Meldepflichten unterliege.
Allerdings denke ich, wäre das auch ein sehr deutlicher Beweis für meine fehlende Leistungsfähigkeit beim nächsten Familiengerichtstreffen,
so das ein Verzicht unklug sein könnte.