16-05-2012, 21:32
(16-05-2012, 21:29)Sixteen Tons schrieb: Abschließend bleibt noch die Problematik, ob ich den ganzen oder einen Teilbetrag an meinen Treuhänder der Privatinsolvenz davon abführen muß.
Schlimmstenfalls wäre es dann nur ein durchlaufender Posten.
Da es eine Leistung nach dem SGB II ist, setht Dir das Geld voll zur Verfügung.
Frag aber vorsichtshalber noch mal bei Deinem Treuhänder nach.
SGB II ist Existenzminimum.
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.