24-05-2012, 13:10
Tach,
das JC hat mir nun in einem Schreiben vorgeschlagen, die Umgangskosten nachträglich und quartalsweise abzurechnen.
Ich muß also in Vorleistung treten.
Die Anlage BEBE ist dort scheinbar unbekannt oder wird bewußt "unterschlagen". Aus der Anlage BEBE geht hervor, das die Leistung als Vorschuß gewährt wird. Die Intention einer Bedarfsprognose ist dort klar erkennbar gegeben. Mein JC sieht das scheinbar anders.
Ich habe nun ehrlich gesagt, einen solchen Rochus auf den Verein, das ich ihn am liebsten mit Beschwerden und Strafanzeigen eindecken würde.
Hat jemand einen Vorschlag für ein Musterschreiben um der Behörde eine
passende Antwort auf ihren Vorschlag zu geben? Ich habe nur das Urteil
S 32 SO 117/08 ER, bzw. L8SO 134/08 ER, dazu gefunden.
das JC hat mir nun in einem Schreiben vorgeschlagen, die Umgangskosten nachträglich und quartalsweise abzurechnen.
Ich muß also in Vorleistung treten.
Die Anlage BEBE ist dort scheinbar unbekannt oder wird bewußt "unterschlagen". Aus der Anlage BEBE geht hervor, das die Leistung als Vorschuß gewährt wird. Die Intention einer Bedarfsprognose ist dort klar erkennbar gegeben. Mein JC sieht das scheinbar anders.
Ich habe nun ehrlich gesagt, einen solchen Rochus auf den Verein, das ich ihn am liebsten mit Beschwerden und Strafanzeigen eindecken würde.
Hat jemand einen Vorschlag für ein Musterschreiben um der Behörde eine
passende Antwort auf ihren Vorschlag zu geben? Ich habe nur das Urteil
S 32 SO 117/08 ER, bzw. L8SO 134/08 ER, dazu gefunden.