31-05-2012, 18:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-05-2012, 19:01 von Camper1955.)
@RobertK
Dem betreuenden Elternteil entsteht ja kein Nachteil, wenn der Regelsatz des Kindes für die Zeit der Abwesenheit weg fällt.
Der betreuende Elternteil bekommt genau den Betrag weniger, den das Kind wegen Abwesenheit dort nicht braucht.
Dem Kind entsteht auch kein Nachteil, weil es seinen Regelsatz komplett erhält.
Für 20 Tage beim betreuenden Elternteil
Für 10 Tage beim Umgangselternteil.
In beiden Fällen wird die Miete aber für den ganzen Monat getragen.
Das Kind steht sogar besser da, als ein Kind, dass bei zusammenlebenden Eltern wohnt. Da hat es nur Anspruch auf ein Kinderzimmer. Bei getrennten Elternteilen sogar auf 2 Kinderzimmer. Ein Kinderzimmer bei Papa, ein Kinderzimmer bei Mama.
Ich möchte aber hinzufügen, dass ich den Regelsatz an sich schon für verfassungswidrig halte und wie Du sicher weißt, nicht nur ich. Mit einer korrekten Berechnung der einzelnen Tage hat das aber nichts zu tun.
Camper
Dem betreuenden Elternteil entsteht ja kein Nachteil, wenn der Regelsatz des Kindes für die Zeit der Abwesenheit weg fällt.
Der betreuende Elternteil bekommt genau den Betrag weniger, den das Kind wegen Abwesenheit dort nicht braucht.
Dem Kind entsteht auch kein Nachteil, weil es seinen Regelsatz komplett erhält.
Für 20 Tage beim betreuenden Elternteil
Für 10 Tage beim Umgangselternteil.
In beiden Fällen wird die Miete aber für den ganzen Monat getragen.
Das Kind steht sogar besser da, als ein Kind, dass bei zusammenlebenden Eltern wohnt. Da hat es nur Anspruch auf ein Kinderzimmer. Bei getrennten Elternteilen sogar auf 2 Kinderzimmer. Ein Kinderzimmer bei Papa, ein Kinderzimmer bei Mama.
Ich möchte aber hinzufügen, dass ich den Regelsatz an sich schon für verfassungswidrig halte und wie Du sicher weißt, nicht nur ich. Mit einer korrekten Berechnung der einzelnen Tage hat das aber nichts zu tun.
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.