31-05-2012, 23:39
(31-05-2012, 23:11)Camper1955 schrieb: Abgesehen davon halte ich eine private Einigung immer für wesentlich besser als ein Klage oder ein gerichtlich ernötigter Vergleich.
Ein Gericht sollte man erst dann bemühen, wenn eine private Einigung nicht möglich ist.
Wovon redest du?
Wie soll denn eine "private Einigung" mit einer öffentlichen Behörde aussehen? Also einem Jobcenter, das nicht die Mittel an einen Haushalt mit Kindern zahlt, die gesetzlich für diese Bedarfsgemeinschaft vorgesehen sind?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #