01-06-2012, 12:00
(01-06-2012, 05:15)Camper1955 schrieb: Davon, dass hier die Kindesmutter das komplette Geld bekommt, und sie aus diesem Geld dem Kindesvater etwas für den Umgang gibt.Nein das ist Unrecht. Und grobe staatliche Diskriminierung, denn die staatliche Behörde akzeptiert nicht, dass zwei Eltern die private Entscheidung getroffen haben, ihre Kinder in zwei getrennten Haushalten nach einer im Rahmen der Elternautonomie getroffenen Zeitaufteilung zu betreuen.
Das meine ich mit privater Einigung.
Der Zweck ist derselbe. Nur muss nicht jeder Umgangstag von der Kindesmutter sozusagen als Zeugin bestätigt werden, damit @RobertK sein Geld auch vom Jobcenter bekommt.
Es widerspricht auch der Garantenstellung für das Kindeswohl, dem auch das Jobcenter als Behörde unterliegt, soweit seine Verwaltungsakte Kinder betreffen, auf diese Weise konflikteskalierend in die Ausübung der Elternautonomie einzugreifen.
Im übrigen ist es schikanierende Belästigung der Mutter, diese als Zeugin zu belasten. Bestätigungen der Mutter sind nur in seltenen und begründeten Fällen wirklich erforderlich. Legt das Jobcenter für diese Aufforderung keine explizite Begründung vor, dann ist sie rechtswidrig. Sie kann nur gefodert werden, wenn es begründete und dargelegte Anhaltspunkte gibt, dass der Vater bereits mal über den Umfang des Umgangs absichtlich unrichtige Angaben gemacht hat.
Wenn beide Eltern also korrekte Angaben machen über den zeitlichen umfang ihrer Betreuung, kann dieses gar nicht erforderlich sein.
Es ist unzulässig die Eltern auf den privaten Ausgleich zu verweisen für den es keine Rechtsgrundlage gibt. Es ist unzumutbar, das Existenzminimum einer Familie auf Wegen decken zu müssen, die keine Rechtssicherheit bieten.
Die Leistung an eine andere Bedarfsgemeinschaft hat keine befreiende Wirkung in Bezug auf den Anspruch der Bedarfsgemeinschaft von Vater+Kindern. (Ich kann auch nicht den Finanzminister darauf verweisen, dass ich das Geld bei meinem Nachbar abgegeben habe und er es sich doch dort holen könne).
(01-06-2012, 05:15)Camper1955 schrieb: Es gibt halt Eltern, die verstehen sich nach der Trennung noch oder wieder. Sie haben zwar die Paarebene verlassen, sind aber auf der Elternebene angekommen.Ja sicher gibt es die. (Du bist dafür wohl kein Beispiel, sonst gäbe es ja die Strafverfahren nicht )
Aber eine Mutter, die auf der Elternebene angekommen ist, kassiert nicht das Geld für die Kinder komplett, sondern die macht korrekte Angaben gegenüber der Behörde und setzt sich mit dem Vater zusammen, um abgestimmt gegenüber der Behörde zu handeln. Zum Wohle der Kinder in beiden Familien.
Anders gesagt: Für die Frage, um die es hier geht, ist Paar- und Elternebene völlig irrelevant, denn es handelt sich hier um keine Paar- oder Elternproblematik. Es handelt sich um die Beziehung von zwei Teilfamilien gegenüber dem Staat. Das sollte man schon trennen können.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #