20-06-2012, 13:30
Ich bekomme so langsam die Krätze vom SBGII.
Gestern hatte ich ein Telefonat mit der Dame vom Jobcenter,
sie wollte mir eine Mietbescheinigung zuschicken, wegen meinem anstehenden Wohnungswechsel.
Stattdessen bekomme ich heute einen gelben Umschlag mit der Ankündigung, das ab sofort und für die Zukunft meine Unterhaltszahlungen an die Kinder bei diesen als Einkommen angerechnet werden (ohne Begründung oder Rechtsgrundlage).
Dies sei zunächst nur ein Hinweis. Einen formellen Entscheid gäbe es, wenn ich nun die Umgangszeiten für das vergangene Quartal nachgewiesen hätte.
Ich möchte bitte ein Ergebnis der Unterhaltsabänderungsklage einreichen, sofern dieses vorliegt.
Im Endeffekt würde das bedeuten, das bei Anrechnung der Unterhaltszahlungen wieder nichts für den Umgang übrig bleiben würde.
Wat nu? Doch Klage vor dem SG, einstweilige Anordnung wegen eine konkreten Wohnungsangebotes?
Gestern hatte ich ein Telefonat mit der Dame vom Jobcenter,
sie wollte mir eine Mietbescheinigung zuschicken, wegen meinem anstehenden Wohnungswechsel.
Stattdessen bekomme ich heute einen gelben Umschlag mit der Ankündigung, das ab sofort und für die Zukunft meine Unterhaltszahlungen an die Kinder bei diesen als Einkommen angerechnet werden (ohne Begründung oder Rechtsgrundlage).
Dies sei zunächst nur ein Hinweis. Einen formellen Entscheid gäbe es, wenn ich nun die Umgangszeiten für das vergangene Quartal nachgewiesen hätte.
Ich möchte bitte ein Ergebnis der Unterhaltsabänderungsklage einreichen, sofern dieses vorliegt.
Im Endeffekt würde das bedeuten, das bei Anrechnung der Unterhaltszahlungen wieder nichts für den Umgang übrig bleiben würde.
Wat nu? Doch Klage vor dem SG, einstweilige Anordnung wegen eine konkreten Wohnungsangebotes?