28-11-2012, 17:45
Das klingt immer gut, wenn man schreibt "auf Empfehlung des Ministeriums XYZ hin, reiche ich Klage ein..."
Fordere die Mutter einfach auf, dir auf einem Blatt Papier eine Vollmacht zu erteilen. Bei Weigerung müßte das per Familiengericht geklärt werden. http://umgangs.blogspot.de/2010/06/sorge...ungen.html
Solange würde das SG-Verfahren ruhen.
(28-11-2012, 00:47)Sixteen Tons schrieb: Problem könnte noch die fehlende Klagevollmacht der Mutter für die Kinder werden.Das kann im Klageverfahren nachgeholt werden. Zunächst gilt jetzt ja Vertretungsvermutung nach Änderung des § 73 SGG, worum ich mich auch per Petition eingesetzt hatte.
Fordere die Mutter einfach auf, dir auf einem Blatt Papier eine Vollmacht zu erteilen. Bei Weigerung müßte das per Familiengericht geklärt werden. http://umgangs.blogspot.de/2010/06/sorge...ungen.html
Solange würde das SG-Verfahren ruhen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #