06-12-2012, 01:37
(06-12-2012, 01:23)sorglos schrieb: Langer Rede kurzer Sinn: Klage gegen Widerspruchsbescheid einreichen!
Fristwahrend sofort:
Hiermit lege ich Klage gegen Bescheid Xyz ein. Begründung folgt.
Fertig.
Äh? Aber ich verklage das JC doch per EA bereits darauf, monatliche Sozialleistungen in Höhe von x Euro unter Berücksichtung der Umgangskosten zu leisten.
Der Widerspruchsbescheid ist m. E. doch schon Teil des Verfahrens, er trudelte allerdings nach Klageerhebung ein. Inhaltlich bezieht er sich auf den Sachverhalt, den ich mit der Klage angreife. Müsste ich den Bescheid nicht einfach an das Sozialgericht zum laufenden Verfahren weiterleiten?