11-01-2013, 19:26
Mittlerweile kommt der Schriftverkehr zwischen Sozialgericht und
Jobcenter so richtig in Fahrt. Das Jobcenter zeigt sich weiter
uneinsichtig. Letzte Ansage des Sozialgerichtes war quasi, die Forderung der Antragsteller sprich, die und jene meiner Kinder, anzuerkennen. Unterhalt ist zwar Einkommen, aber alleine vom
Anspruch der Kinder an die Mutter auf Auszahlung desselben könnten sich die Kinder nichts kaufen. Abgesehen davon bleibt es dem JC überlassen, einen Überleitungsanspruch nach §33 gegen die Mutter zu prüfen. Schon komisch. Fast genau den gleichen Wortlaut an das Jobcenter finde ich auch in meinem Widerspruchsschreiben hierzu.
Anscheinend war die zuständige Sachbearbeiterin jetzt so angefressen, das sie meinen Widerspruch zu den Unterkunftskosten pünktlich zum Wochenende abgelehnt hat. Das Jobcenter möchte lediglich die Nettokaltmiete ohne kalte Betriebskosten für angemessen erklären.
Es bahnt sich also die nächste Klage an. Was tut man nicht alles für die Kinder.
Auf die Ablehnung zwei weiterer Widersprüche warte ich noch.
Jobcenter so richtig in Fahrt. Das Jobcenter zeigt sich weiter
uneinsichtig. Letzte Ansage des Sozialgerichtes war quasi, die Forderung der Antragsteller sprich, die und jene meiner Kinder, anzuerkennen. Unterhalt ist zwar Einkommen, aber alleine vom
Anspruch der Kinder an die Mutter auf Auszahlung desselben könnten sich die Kinder nichts kaufen. Abgesehen davon bleibt es dem JC überlassen, einen Überleitungsanspruch nach §33 gegen die Mutter zu prüfen. Schon komisch. Fast genau den gleichen Wortlaut an das Jobcenter finde ich auch in meinem Widerspruchsschreiben hierzu.
Anscheinend war die zuständige Sachbearbeiterin jetzt so angefressen, das sie meinen Widerspruch zu den Unterkunftskosten pünktlich zum Wochenende abgelehnt hat. Das Jobcenter möchte lediglich die Nettokaltmiete ohne kalte Betriebskosten für angemessen erklären.
Es bahnt sich also die nächste Klage an. Was tut man nicht alles für die Kinder.
Auf die Ablehnung zwei weiterer Widersprüche warte ich noch.