18-02-2013, 16:21
Zwischenzeitlich gab es nun auf Grund des Gerichtsbeschlusses etwas Geld vom Grundsicherungsträger. Das JC bleibt aber weiter auf Konfrontationskurs und sieht die große Wende bei der noch ausstehenden Hauptverhandlung. Dann werde man alle Leistungen mit Heller und Pfennig zurückfordern.
Man bleibt auch weiterhin der Auffassung, das Unterhalt berücksichtungsfähiges Einkommen der Kinder zu Zeiten der temporären Bedarfsgemeinschaft sei, auch wenn
die Mutter keine Zahlungen für diese Zeit weiterleitet.
Man bleibt auch weiterhin der Auffassung, das Unterhalt berücksichtungsfähiges Einkommen der Kinder zu Zeiten der temporären Bedarfsgemeinschaft sei, auch wenn
die Mutter keine Zahlungen für diese Zeit weiterleitet.