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Sie will mich los werden
#1
Hallo

meine Frau hat mir nach 14 Jahren Beziehung (davon 7 Jahre verheiratet) mitgeteilt, sie wolle nicht mehr mit mir zusammen sein.
Wir haben zwei gemeinsame Kinder -8 und 5 Jahre und einen Sohn -22, den sie in die Beziehung mit eingebracht hat (Er lebt nicht mehr bei uns).
Ich sagte ihr, daß ich mich nicht trennen will, da ich meine Familie liebe.
Nun bekam ich Post von ihrem Anwalt, sie hätte Anfang Januar die Trennung vollzogen und ich soll bis 15.03. die eheliche Wohnung verlassen.
Es wird begründet, die Wohnung sei mit 3 Zimmern zu klein und das Kindeswohl wäre gefährdet, da wir nur noch das Nötigste miteinander reden würden.
Es wurde auch ein Ehewohnungszuweisungsverfahren angedroht.
Die Wohnung hat allerdings 4 Zimmer, nämlich das ehemalige Kinderzimmer im Parterre.
Auch hat sie das Schlafzimmer zur alleinigen Nutzung.
Auch gab es nie Steitereien vor den Kindern. Die Kids hängen sehr an mir, weswegen ich sie nicht einfach verlassen will.
Ein weiteres Problem ist, das Anfang Januar mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat und ich im Moment nicht weiss, wie es da weitergeht.
Kann meine Frau mich da so einfach aus der Wohnung werfen lassen?
Bin über jeden guten Rat dankbar und hab auch hier schon einiges gelesen.
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#2
hm... bin da jetzt kein fachmann, aber bei ner gemeinsamen wohnung hängt es doch auch davon ab, auf wen der mietvertrag ausgestellt ist oder bei eigentum wer im grundbuch steht. aber mal aus der rein emotionalen sicht: es ist doch aber nicht wirklich schön wenn man zusammen wohnen bleibt mit seiner "quasi-ex-frau"....
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#3
Ich würde das ehrlich gesagt gar nicht aushalten, wenn man mit der Exfrau zusammen wohnt. Die Spannungen wären für mich unerträglich und jeden Tag das Gemaule ...
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#4
Das beste, du ziehst aus. Irgendwann bringt sie einen neuen Typen mit.
Willst du das?

Du wirst dich auch nicht weiterentwickeln können in dieser Situation....

Live or Die...Make Your Choice
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#5
Wir stehen beide im Mietvertrag. Meine Situation hab ich ja oben schon beschrieben.
Mir geht es darum, ob sie nach dem einseitigen Entschluss, sich zu trennen, mich aus der Ehewohnung werfen lassen kann. Muß auch anmerken, daß ich nie in irgendeiner Form Gewalttätig war.

Gruß
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#6
(06-02-2012, 14:45)entsorgt63 schrieb: Es wurde auch ein Ehewohnungszuweisungsverfahren angedroht.
Ich gehe davon aus, dass sie hauptsächlich die Kinder betreute? Falls dem so ist, wird man den Kindern nicht auferlegen, die Wohnung zu verlassen. Und da die Kinder zur Mutter gehören,....
Ziehe besser freiwillig aus, falls Du nicht die Hauptbetreuung der Kinder übernommen hattest.

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#7
Der Mietvertrag muss dann unbedingt geändert werden. Vorher würde ich nicht ausziehen.
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#8
Raus aus dieser Giftküche!
Keinen Widerstand leisten, zwecklos!
Statt dessen sofort auf die veränderte Situation einstellen.

- Vereinbart ein gutes Umgangsrecht.
- Suche Dir zusammen mit Deinen Kids eine schnuckelige kleine Wohnung, die sozialrechtl. für einen 3-Personen-Haushalt angemessen ist.
- In der neuen Wohnung kannst Du Deine Familie (in spezieller Organisation) auch lieb haben
- Verlierst Du Deinen Job, auch nicht tragisch. Dann gehst Du erstmal auf ALG für Deine Bedarfsgemeinschaft und sortierst Dich mit den Kids neu. Geld gibt es dann für Mama auch nicht mehr.
- Laß Dich von Deinem AG mit goldenem Handschlag verabschieden, zahle der KM davon 3 Monate KU und etwas Miete zum Übergang (als Betäubung), altes Wohnungsgerümpel überläßt Du großzügig ihr... und Tschüss und wech.
- Unter diesen Umständen kann man auch depessiv werden, Arbeit verlieren, muß zur Kur... muß sich um die belasteten Kids kümmern...

Wink


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#9
(06-02-2012, 15:17)entsorgt63 schrieb: Mir geht es darum, ob sie nach dem einseitigen Entschluss, sich zu trennen, mich aus der Ehewohnung werfen lassen kann.

Ja, das kann dir passieren. Wenn sie bei der Zuweisung der Ehewohnung vor Gericht erfolgreich ist. Damit ist dann auch die Frage, bei wem die Kinder bleiben de facto entschieden. Oder habt ihr das schon unter euch geregelt?
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#10
kann blue nur zustimmen... kann nur aus eigener erfahrung sprechen, bin zwei mal aus dem haus meiner ex geflogen schwups... na ja war sicherlich nicht so leicht das kind zurück zu lassen... aber auch das spielt sich ein...

es ist auf jeden fall besser "neu" anzufangen in einer unbefangenen neuen wohnung... fraglich wäre sicher auch ob du allein die 4 zi wohnung halten könntest?
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#11
Die beide entscheidenden Fragen sind m. E.

-was macht die Ehefrau beruflich?
-wer betreut in welchem Umfang die Kinder?

Dazu habe ich vom TE nichts gelesen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#12
(06-02-2012, 19:38)Dzombo schrieb: Achtung: Nicht provozieren lassen von deiner Frau. Ich sage nur GewSchutzG.
Mußt Du dem neuen User hier gleich mit dem naheliegensten GAU kommen? Wink
Aber ich stimme Dir natürlich zu. Wenn sie mit solchen harten Geschossen wie Wohnungszu(ent)weisung droht, dann sollten bei jedem alle Alarmglocken schrillen! Ein ganz schmaler Grat dort zur Zeit! Sad


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#13
Ich habe in der heissen am Ende der heissen Phase immer das Handy im Aufnahmemodus griffbereit gehabt.
https://t.me/GenderFukc
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