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Ruhendes Verfahren
#1
So, die Tante vom JA wollte das meine Ex und ich zu einer Paar/Trennungs/Familienberatung gehen. Hat uns ne Adresse gegeben und jedem mitgeteilt in Absprache einen Termin dort zu vereinbaren. Ich hab dann da angerufen.
Der Psychologe am anderen Ende war erst mal ziemlich baff das wir während eines laufenden Verfahren dahin geschickt werden und das JA nicht wusste das es nicht geht. Er hat dann bei der Tante angerufen.

Jetzt sollen wir zum JA um dort dann zu klären ob wir uns aussergerichtlich einigen können oder das Verfahren ruhen soll. Für meine Ex kommt derzeit aussergerichtlich keine Einigung (gem. Sorge) in Frage. Daher wohl nur das ruhende Verfahren.
Ich habe den Verdacht das es nur Nachteile für mich bringt. Ich gehe nämlich nicht davon aus das sie auch nach der Beratung aussergerichtlich zustimmt und da dann einhalbes Jahr + noch ein halbes Jahr warten aufs Gutachten dazukommt betreut sie dann unsere kleine insgesamt 1.5 Jahre alleine.
Da das Kontuinitätsprinzip mit am wichtigsten ist, denke ich ich sollte jetzt die Entscheidung suchen. Bei der Umgangsverhandlung hieß es: "Da sie ihre Tochter 3 Monate nur 3 Stunden hatten, wüsste man nicht ob sie sie nachts beruhigen können. Daher erst mal nur Umgang 1mal / Woche 7 Stunden und keine Übernachtungen."
Ab nächste Woche darf sie zwar bei mir übernachten die Hauptbetreuung hätte trotzdem meine Ex.
Spasseshalber(ihr nein war klar) hab ich ihr mal gesagt ich möchte mehr Umgang wenn das Verfahren ruht. Wie erwartet hat sie es total abgelehnt.

Wie soll ich mich verhalten: Beim Gespräch im JA dem ruhenden Verfahren zustimmen oder nicht?
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#2
Unter diesen Umständen gibts keinen Grund, das Verfahren ruhend zu stellen. Das wäre reine Verzögerungstaktik, die keine Aussichten auf eine Einigung erbringt. Ich würde beantragen, das Verfahren fortzusetzen.
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#3
Danke, sehe ich eigentlich auch so. Wollts nur noch mal hören. In spätesten 3 Wochen soll die vom JA ihr Statement geben zu dem Gutachten. Dann gehts weiter.
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#4
Hallo Absurdistan,

(13-02-2012, 19:58)Absurdistan schrieb: Jetzt sollen wir zum JA um dort dann zu klären ob wir uns aussergerichtlich einigen können oder das Verfahren ruhen soll. Für meine Ex kommt derzeit aussergerichtlich keine Einigung (gem. Sorge) in Frage.

Für mich ist nicht ganz klar, welche Verfahren derzeit bei Dir anhängig sind, Umgang und/oder gSR ?

(13-02-2012, 19:58)Absurdistan schrieb: Bei der Umgangsverhandlung hieß es: "Da sie ihre Tochter 3 Monate nur 3 Stunden hatten, wüsste man nicht ob sie sie nachts beruhigen können. Daher erst mal nur Umgang 1mal / Woche 7 Stunden und keine Übernachtungen."

Sollte der Richter, der solch absurde Begründungen (Zirkelschlussprinzip) für eine massive Umgangseinschränkung auch im gSR-Verfahren zuständig sein, ist eine negative Entscheidung vorhersehbar.
Deine Ablehnung zum Ruhen des Verfahrens dürfte dann direkt zur Beschwerde und somit in die nächste Instanz führen.

(13-02-2012, 19:58)Absurdistan schrieb: Wie soll ich mich verhalten: Beim Gespräch im JA dem ruhenden Verfahren zustimmen oder nicht?
Auch wenn es schwer fällt - überlege, ob demnächst überhaupt tatsächlich wichtige sorgerechtsrelevante Entscheidungen anstehen.
Fall das nicht der Fall sein sollte, würdest Du mit der Zustimmung Zeit gewinnen und einer negativen Entscheidung des Richters möglicherweise entgegenwirken können.
Die andere Variante wäre wie gesagt die Verneinung Deiner Zustimmung, um in der nächsten Instanz vielleicht mehr Chancen zu haben.


"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#5
Hallo Absordistan

Was spricht gegen eine Familienberatung ? Du schreibst deine EX hat für so was keine Lust.
Ist doch für dich gut wenn sie sich verweigert. Nehme du an solch einer Beratung teil,bringt nur Vorteile für dich.
Und warum soll deswegen dein Verfashren verschleppt werden ? Finde ich nicht,so eine Meditation bringt dir nur vorteile.

jenpa
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#6
War beim JA. Zur Info: Habe Antrag gestellt auf alleiniges Sorgerecht und Gutachten bei wem das Kind besser aufgehoben ist.
Es gab die Möglichkeit das Verfahren ruhen zu lassen und zur Familienberatung zu gehen. Eventuell hätte sie mir danach aussergerichtlich das gem. S. gegeben. Wäre aber nicht passiert, und hätte wieder mal ganz brav sein müssen damit es klappt. Von Tacheles reden bei der Familienberatung ganz zu schweigen.
Habe jetzt das Angebot gemacht: Gem. S. gegen Einstellung des Verfahrens. Das Kind kann bei ihr bleiben. Dann gehen wir zur Familienberatung. Kein ruhendes Verfahren. Da die Richterin über alleinige Sorge entscheidet und aussergerichtlich auch kein Aufenthaltsbestimmungsrecht festgelegt wird, kann ich dieses verhindern.
Sollte sie auf das meinerseits äußerst wohlwollende Angebot nicht eingehen läuft das Verfahren weiter. Es kommt zum Gutachten und Ihre Vorgeschichte wird aufgerollt. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher das sie das Angebot ablehnt. Da sie generell ein Problem mit Vertrauen hat.
lg
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#7
Wie erwartet lehnt sie das Angebot ab: gem. S, Einstellung Verfahren alleinige Sorge, Gutachten und anschließende Beratung.
Hoffe das ihre Weigerung positiv für mich ausfällt beim nächsten Verfahren ( Gutachten )
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