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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#7
Du wirst sie verklagen müssen, wenn sie derselben irrigen Ansicht wie ihre Mutter ist. Das solltst du ihr klarmachen. Du hast da gar keine andere Wahl. Den Titel musst du so lange bedienen, wie er gilt - unbegrenzt. Gibt sie keine Auskunft über ihr und das Einkommen der anderen Verpflichteten (=Mutter), wird der Anwalt mit der Abänderungsklage die Aussetzung der Vollstreckbarkeit beantragen.

Zu den Unterlagen, die deine Tochter beizubringen hat gehört auch Auskunft auf Vermögenserträge der Mutter, die als Einkommen zählen. Nicht jedoch über das Vermögen selbst. Deine Tochter hat dir das vorzulegen. Mit der Mutter hast du ab Geburtstag nichts mehr zu tun.
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RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von p__ - 16-02-2012, 17:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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