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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#93
(24-06-2012, 12:19)masku schrieb: Wird denn das Einkommen aus der Pflegeversicherung als unterhaltsrelevantes Einkommen angerechnet?

Urteil OLG Frankfurt: Das an die Eltern ausgezahlte Pflegegeld ist jedenfalls mit dem durch die sonstige Verwendung der zu Pflegenden nicht verbrauchten Teil der Pflegeperson für die Zwecke des Unterhaltsrechts als eigenes Einkommen zuzurechnen.

http://www.hefam.de/urteile/3UF36299.html

(24-06-2012, 12:19)masku schrieb: Falls nicht, so kann ich doch argumentieren das ihr Ehegatte ein angemessenes Taschengeld an Sie zu zahlen hat,

Ich würde auf jeden Fall auch damit argumentieren, zumal Du bereits das BGH-Urteil dazu kennst.
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RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von Nathan - 24-06-2012, 13:32

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