17-12-2012, 10:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2012, 10:33 von Camper1955.)
@ArJa
Dadurch, dass Du einem Vergleich zugestimmt hast, hast Du gar nichts gewonnen.
Der Umgang wird Dich auch weiterhin beschäftigen. Zumidnest bis das Kind 18 Jahre alt ist, oder Du von selbst das Umgangsrecht des Kindes aufgibst.
Mit einem Beschluss hättest Du was in der Hand, was nötigenfalls vor dem BVerfG für Rechtssicherheit sorgt.
Glaub mir, Du hast jetzt keine Ruhe. Und wenn, dann nur für 6 oder 8 Wochen.
Ich bin ehrlich gesagt jetzt schon gespannt auf Deinen Bericht, wenn mal 3 oder 4 Umgangstage vorüber und doch nicht so gelaufen sind, wie Du Dir das vorgestellt hast.
Dadurch, dass Du einem Vergleich zugestimmt hast, hast Du gar nichts gewonnen.
Der Umgang wird Dich auch weiterhin beschäftigen. Zumidnest bis das Kind 18 Jahre alt ist, oder Du von selbst das Umgangsrecht des Kindes aufgibst.
Mit einem Beschluss hättest Du was in der Hand, was nötigenfalls vor dem BVerfG für Rechtssicherheit sorgt.
Glaub mir, Du hast jetzt keine Ruhe. Und wenn, dann nur für 6 oder 8 Wochen.
Ich bin ehrlich gesagt jetzt schon gespannt auf Deinen Bericht, wenn mal 3 oder 4 Umgangstage vorüber und doch nicht so gelaufen sind, wie Du Dir das vorgestellt hast.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.