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Unterhaltsberechnung
#26
Hallo,

danke für Eure Informationen zum "P"-Konto.

@Sixteen Tons: Wir haben damals gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt, die selbstverständlich abgelehnt worden sind. Daraufhin hatte ich die Unterlagen mal an das Bundesministerium für Familie und Soziales geschickt, die mich auch tatsächlich zurück gerufen haben, und mir mitteilten, dass wir nach deren Auffassung einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben müssten, nicht den vollen, aber teilweise! Haben uns damals geraten, uns einen Anwalt zu nehmen und vor dem SG zu klagen. Haben wir ja auch getan. Leider ohne Erfolg. Der Richter damals sagte uns, dass er grundsätzlich niemals anders entscheiden würde, wie die zuständige Familienkasse. Das hätte wohl alles seine Richtigkeit, er hat noch nicht einmal nachgerechnet! Es ging bei uns darum, dass die Familienkasse uns nicht alle vorgegebenen Freibeträge abgezogen hat. Bräuchten sie nicht. Sei es drum, auch die Klage wurde zurück gewiesen. Und somit wurde uns auch direkt gesteckt, dass wir auch keinen Antrag auf ALGII stellen bräuchten, denn wenn du beim KIZ schon mit dem Einkommen über der Grenze liegst, bist du es bei ALGII erst recht. Haben dann trotzdem einen Antrag gestellt, der mit dem Hinweis, dass vorrangig KIZ zu zahlen wäre, abgelehnt wurde. Dodgy
Da zeitgleich auch schon die ganze Problematik und die Verhandlungen mit der EXE anfingen, haben wir die Sache KIZ und ALGII dann vorerst aufgegeben. Wir haben halt keine Lust, demnächst wtl. bei Gericht antanzen zu müssen.
Aber ab dem 01.08.2012, wenn mein ALGI wegfällt, haben wir definitiv einen Anspruch auf Kinderzuschlag (und zwar auf die vollen 280€) und auf Wohngeld. Und das Geld nehmen wir uns dann mit. Achja, Wohngeld hatten wir schonmal erhalten, während ich in Elternzeit war. Als ich dann wieder arbeiten bin, als unser Kind 9 Monate alt war, ist das wg. meinem Einkommen weggefallen.
Nunja, noch Ende Juli werden wir die Anträge auf diese aufstockenden Sozialleistungen ab August stellen. Wären ja schön blöd, wenn wir das nicht täten.
Bis bald, Euer Familienmensch.Heart
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#27
(16-03-2012, 01:01)familienmensch schrieb: Der Richter damals sagte uns, dass er grundsätzlich niemals anders entscheiden würde, wie die zuständige Familienkasse. Das hätte wohl alles seine Richtigkeit, er hat noch nicht einmal nachgerechnet!

Na super. Damit sind ja auch quasi schon Tippfehler jetzt das Prädikat für Rechtssicherheit. Ich kann mir vorstellen, das man bei so einer Odysee auf dem Zahnfleisch geht.

Bezüglich der Pfändung auf dem P-Konto muß ich mich korrigieren. Das ist schon so wasserdicht, wie Beppo sagt. Ich drück euch die Daumen.


Gruß,

Sixteen Tons
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#28
Jo, irgendwann mag man halt nicht mehr.

Aber wie ich vorhin schon einmal schrieb: So langsam ist in mir der Kämpfergeist erwacht. Kopf in den Sand stecken nützt ja auch nichts.
Also: Augen zu und durch! Schlimmer kann es ja nicht mehr kommen.
Es kann nur besser werden! Hoffentlich können wir am Montag nach dem Termin bei der neuen Rechtsanwältin neue Hoffnung schöpfen. Aber eigentlich kann es ja nur besser werden. Ich wüsste im Moment echt nicht, was die Situation noch verschlimmern sollte.
Dank Deiner Infos stehe ich auch dem Thema Privatinsolvenz garnicht mehr so abgeneigt gegenüber. Aber erst mal Montag abwarten.
Falls bei uns eine Privatinsolvenz wirklich noch aktuell werden sollte, werde ich mich garantiert nochmals mit weiteren Fragen per PN an Dich wenden.

Bis dahin wünsche ich Dir alles Gute!

LG, Familienmensch. Heart
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#29
Hallo @ALL,

ich benötige nochmal Eure Hilfe. Heute haben wir das Urteil der KU-Verhandlung vom 06.03.2012 schriftlich erhalten.

Ich kopiere mal einen Absatz aus dem Urteil hier rein, und werde dazu dann unsere Fragen stellen:

"Die Umrechnung der Urkunde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in XXX vom 00.00.0000 (UR.Nr. 000/1999) ergibt, dass der Antragsgegner gem. dieser Urkunde zur Leistung
eines Kindesunterhaltes in Höhe von monatlich 245,00 €verpfiichtet ist (78,9 % von 426,00€ abzüglich 92,00 € anteiliges Kindergeld). Unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen des Antragsgegners hat das Gericht einen Unterhaltsanspruch des Antragstellers im Wege der Mangelfallberechnung in Höhe von 256,00 € errechnet."

Was hat das mit der Umrechnung der Unterhaltsurkunde auf sich? Wie kommen die auf 78,9%? Und wir lesen das doch richtig, dass mein Mann auf Grund dieser Umrechnung lt. Titel zu einer mtl. Zahlung von 245€ verpflichtet wäre.
Wie kann es dann sein, dass nach der Mangelfallberechnung 256€ - also 11€ mehr- rauskommen?

Also normalerweise kann ich Gesetzestexte und Urteile recht gut lesen und verstehen, da ich meine Ausbildung im Bereich des SGB (Krankenversicherung) absolviert habe. Aber hierfür bin ich zu blond und zu blöd. Blush

Ich verstehe dabei garnichts. Umrechnung, und KU nach Mangelfall höher wie lt. Titel? Könnt ihr uns da mal aufklären, was das auf sich hat?

Dann noch ne Frage zum Streitwert: Der Richter ist hingegangen, und hat für das komplette Jahr 2012 als Streiwert den von ihm errechneten Unterhalt angesetzt. Wir haben ja Zahlungen geleistet, in der alten Höhe, und nicht in der neuen Höhe, Urteil haben wir ja auch erst heute erhalten. Mit welcher Begründung kann der Richter denn den von ihm errechneten Unterhalt X12 nehmen und als Streitwert festlegen?

Rein theoretisch könnte es ja sein, dass wir keine Berufung einlegen und die Differenz einfach nachbezahlen (was wir nicht tun werden - nur mal hypothetisch angenommen). Dann wäre es doch nur um die Differenz für die Monate Januar bis April 2012 gegangen, weil wir ja dann ab Mai 2012 den neu errechneten Unterhalt bezahlen würden.
Es wäre ja somit kein Streitfall mehr vorhanden.
Wieso also KU X12? Verstehen wir auch nicht. Gibt es dafür irgendwelche Vorgaben oder Richtlinien?

Dann stand noch im Urteil: "4. Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet."

Bedeutet dass jetzt, dass wir verpflichtet sind, ab sofort den vom Richter neu errechneten KU zu zahlen, auch wenn wir in Berufung gehen?

Was passiert, wenn wir weiterhin nur die alte Höhe bezahlen, bis die Berufung vorbei ist? Kann die (H)EXE dann die Zwangsvollstreckung aus dem alten Titel herbeiführen, oder geht das nicht mehr, weil der Titel mit dem Urteil abgeändert wurde?

Wir haben nämlich die Befürchtung, wenn wir jetzt die neue Höhe zahlen, und in der Berufung ein niedrigerer Betrag rauskommt, wir das Geld nicht mehr wiedersehen, weil die KM das Geld bereits ausgegeben hat.
Wäre hier ein Zusatz bei der Überweisung "ZAHLUNG UNTER VORBEHALT" sinnvoll? Hätte eine Berufung keine "aufschiebende Wirkung"?

Ich hoffe, Ihr haltet uns nicht für vollkommen verblödet, aber so langsam blicken wir beim Unterhaltsrecht echt nicht mehr durch. Jede Woche bekommen wir neue Begriffe und Vorgaben um die Ohren geschmissen, verlieren langsam vollkommen den Überblick.

Und unser Anwalt ist die allerletzte Pfeife! Habe zum Glück für nächste Woche den nächsten Termin bei neuer Anwältin!

Aber bis dahin wüsste ich schon gerne, was das mit den o.g. Sachverhalten auf sich hat.

Würden uns sehr über Antwort freuen.

LG, Familienmensch. Heart
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#30
Hallo familienmensch,

es handelt sich hier um einen Alttitel nach der Regelbetragsverordnung.

Nach der Unterhaltsreform vom 1.1.2008 müssen die Alttitel ja den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Hier findet eine Umrechnung nach § 36 Nr. 3 EGZPO statt.

Der Titelbetrag entspräche also momentan einem Betrag von 245,-€.

Grundsätzlich hat das Kind aber einen Anspruch auf den Mindestkindesunterhalt nach § 1612a BGB, also 426,-€.

Die neue Unterhaltsberechnung hat aber ergeben. dass beim Vater weiterhin ein Mangelfall vorliegt.
Nach der Mangelfallberechnung ist der Vater wohl über einen Betrag von 256,-€ leistungsfähig.
Dieser Betrag wird nun gefordert, bzw. wurde ausgeurteilt.

Beim Streitwert wird regelmäßig der 12-fache Monatsbetrag zugrunde gelegt. Eigentlich dürfte es aber doch nur um den strittigen Teil gehen, da ja ein Teil des Mindestkindesunterhaltes gezahlt wird. Mit Streitwertberechnung kenne ich mich nicht so aus. Da gibts hier sicher andere "Fachleute".

Zitat:Bedeutet dass jetzt, dass wir verpflichtet sind, ab sofort den vom Richter neu errechneten KU zu zahlen, auch wenn wir in Berufung gehen?

Falls ihr in Berufung geht, sollte der strittige Betrag bei Gericht hinterlegt werden. Das nimmt dem Pfändungswilligen den Wind aus den Segeln.

Gruß!
Eifelaner
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#31
(05-04-2012, 13:53)Eifelaner schrieb: Eigentlich dürfte es aber doch nur um den strittigen Teil gehen, da ja ein Teil des Mindestkindesunterhaltes gezahlt wird.

Korrekt. Was der Richter da geliefert hat, muss eine sofortige Streitwertbeschwerde zur Folge haben. Dass der eigene Anwalt so etwas nicht von selbst macht, ist schon ein Skandal für sich. Dass eine Pflicht für solche Parasiten eingeführt wurde, werde ich niemals hinnehmen.

Prüft mal, ob sie nach §68 GKG zulässig ist und legt sie dann baldmöglichst ein.
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#32
Noch etwas gibt es zu bedenken: wenn der höhere Unterhalt bezahlt wird, ist damit der Beweis erbracht, das der Pflichtige diesen leisten kann.

Ich würde den Unterhalt in bisheriger Höhe weiter bezahlen - die Differenz wird dann eben als Schulden auflaufen. Ob jetzt verschuldet oder später- dann lieber später.....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#33
(07-03-2012, 12:10)familienmensch schrieb: Wir hatten schon die letzten 2 Jahre Probleme, um überhaupt noch die 180,00€ bezahlen zu können. Haben uns dafür regelmäßig in der Verwandtschaft Geld leihen müssen, haben aus unserem Hausrat schon alles mögliche zu Geld gemacht, (Erbschmuck von seiner Mutter, meinen Schmuck, ein Auto verkauft...) um überhaupt noch die 180,00€ mtl. zahlen zu können.

So, bzw. so ähnlich habe ich auch mal versucht vor Gericht zu argumentieren. Da kam folgende Reaktion der Gegenseite:

Der Antragsgegner will uns doch wohl nicht weiss machen, er wäre ans "Eingemachte" gegangen, um den Kindesunterhalt zu sichern!"

Seitdem habe ich mir geschworen, nie mehr etwaige Ersparnisse für den Unterhalt anzugreifen oder gar noch Kredite dafür aufzunehmen.

Egal wie man es halt macht, man bekommt es immer wieder aufs Brötchen geschmiert. Keiner ist bereit, solche Bemühungen in irgendeiner Form positiv anzuerkennen.
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#34
Hallöle,

habe jetzt auch noch einmal Fragen an Euch.

Also wir haben ja mittlerweile den RA gewechselt. Neue Anwältin bereitet gerade die Beschwerdebegründung vor.

Sie hat uns geschrieben, dass sie nach Prüfung unserer Unterlagen und der Gerichtsakte festgestellt hat, dass wir alle nötigen Unterlagen unserem Anwalt eingereicht haben, dieser aber nicht alle ans Gericht weitergeleitet hat, bzw. nur die "Blanko-Unterlagen" ans Gericht geleitet hat, ohne Erläuterungen. Und das aus diesem Grund das Gericht verschiedene Verpflichtungen meines Mannes nicht anerkennen will.
z. B. der seinerzeit aufgenommene Kredit für den Ausbau unserer Wohnung, damit der älteste Sohn meines Mannes bei uns wohnen konnte.
Ist jetzt nur mal ein Beispiel. Für die Anwältin ist es unverständlich, warum dieser Kredit nicht anerkannt werden sollte. Es musste ja immerhin Wohnraum für den Jungen geschaffen werden, wir konnten ihn ja schlecht gegenüber im Park auf der Bank schlafen lassen. Also lt. ihrer Aussage will sie darauf bestehen, dass zumindest dieser Kredit anerkannt wird, da ja die Kinder alle gleichrangig zu beachten sind.
Zumal wir seinerzeit auch so gerechnet haben, dass wir die Kreditraten mit dem erhaltenen KG und einer Leistung aus der RV abzahlen wollten. Dass der Junge dann nach 3,5 Jahren wieder bei uns auszieht, wir die Gelder nicht mehr erhalten, und den Kredit weiter abzahlen müssen, war ja so nicht geplant. Unser Denken war: Wir erhalten mtl. Summe X für das Kind. Also investieren wir die Summe auch in den Ausbau eines Zimmers nach seinen Vorstellungen.

So, also unser erster Anwalt hat diese Angaben von uns auch erhalten. Hat diese aber nicht ans Gericht weitergeleitet, sondern nur den "Blanko-Kreditvertrag" ohne Angabe von Gründen, wofür dieser aufgenommen wurde.

Mein Mann hat ja versucht, den Richter während der Verhandlung darauf hinzuweisen, wofür dieser Kredit benötigt wurde, jedoch hat der Richter ihm nicht zugehört, ihn nicht ausreden lassen, und die Begründungen meines Mannes mit den Worten abgetan, dass ihn nicht interessieren würde, wofür dieser Kredit gewesen sei, da ihn die anderen Kinder nicht interessieren würden, es ging in der Verhandlung ja nur um das Kind "Name" und nicht um die anderen Kinder.

Selbstverständlich sind diese Äußerungen des Richters NICHT im Protokoll und auch NICHT in der Urteilsverkündung wiederzufinden.

Die Anwältin will nun argumentieren, dass das Gericht nicht nachgefragt hat, wofür die Kredite aufgenommen wurden, dass das Gericht angebotene Beweise nicht angenommen hat.

Sie hat uns aber auch schon mitgeteilt, dass sie nicht sagen kann, ob wir damit vor dem OLG Erfolg haben werden, weil die Gegenseite begründen könnte, dass die Begründungen und Beweismittel von uns verspätet vorgebracht worden sind. Also das Verschulden unseres ersten Anwaltes, der die Beweise vorliegen hatte, und nicht an das Gericht weitergeleitet hat, wird uns zugerechnet. (Ich weiss, hier können wir evtl. unseren ersten Anwalt in Regreß nehmen - Prüfung diesbezüglich, ob es Sinn macht diesen Weg zu gehen, läuft schon. - Bzw. hat die neue Anwältin gesagt, dass es uns passieren könnte, dass das OLG tatsächlich mit dem Hinweis auf verspätetes Vorbringen der Beweismittel die Beschwerde ablehnt, und uns zeitgleich darauf hinweisen wird, dass das Verschulden beim ersten Anwalt liegt, und wir diesen in Regress nehmen sollen. Hätte sie schon einmal gehabt.)

Meine Frage: Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungswerte? Kann das OLG die Beweise und Begründungen mit dem Hinweis auf verspätetes Vorbringen ablehnen? (Also das verspätete Vorbringen bezieht sich jetzt auf die erste Verhandlung, dass da die Begründungen nicht schon vorgelegen haben, die Frist für die Beschwerdebegründung läuft am 04.06.2012 ab).

Wie aussichtsreich ist die Argumentation der Anwältin, dass der Richter beim AG angebotenes Beweismaterial abgelehnt und nicht berücksichtigt hat? Ohne dass wir hierfür einen schriftlichen Beweis haben? Meiner Meinung nach stehen da die Chancen doch eher schlecht, oder?

Zuständiges OLG für uns ist übrigens Koblenz am Rhein. Nur, falls das irgendwie ausschlaggebend sein sollte, falls da jemand Erfahrungen mit hat, wie die so eingestellt sind.

Habt Ihr sonst noch Tipps, was wir jetzt für das Beschwerdeverfahren beachten müssen?
Also Dank dieses Forums weiss ich, dass es wichtig ist, dass wirklich ALLE FAKTEN UND BEGRÜNDUNGEN eingereicht werden müssen. Bis zum Ablauf der Frist der Beschwerdebegründung. Das später eingereichte Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden. Dies hab ich jetzt mal aus verschiedenen Threads so rauslesen können. Hoffe, habe das richtig interpretiert.

Sonst noch etwas, was für uns für das Beschwerdeverfahren wichtig wäre zu wissen? Ich mag mich nämlich nicht mehr nur auf die Aussagen von den Anwälten verlassen. Habe wesentlich mehr Vertrauen in Euch. Rolleyes

Sind für alle Tipps wirklich sehr sehr dankbar. Aber auch über Einschätzungen, wie unsere Chancen so stehen für das Beschwerdeverfahren. Wäre über Rückmeldungen froh.

Vielen lieben Dank im Voraus, LG, Familienmensch. Heart
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#35
Zitat:Wie aussichtsreich ist die Argumentation der Anwältin, dass der Richter beim AG angebotenes Beweismaterial abgelehnt und nicht berücksichtigt hat?

Du hast sehr gut erfasst, wo die Knackpunkte sind. Protokolle und Schriftsätze kenne ich nicht, da ihr aber ohnehin "verratzt" seid wenn das jetzige Urteil Bestand hat kann ein ablehnendes OLG-Urteil auch nichts mehr schlimmer machen. Nur die Gerichts- und Anwaltskosten sind das Risiko. Es bleibt euch nichts anderes übrig, als auf die Erfahrung eurer neuen Anwältin zu hoffen. Immerhin scheint die keine unehrlichen Hoffnungen zu wecken.

Das OLG Koblenz steht auf der Kippe aufgelöst zu werden, vielleicht strengen sie sich dort etwas mehr an, damit sie der Welt zeigen, wie wichtig sie sind :-)

Chancen kann dir keiner nennen, das wären reine Vermutungen ohne sachliche Grundlage. Der Amtsrichter ist etwas zu stark aufgetreten aber das absichtlich dünne Protokoll kann auf ihn zurückfallen. OLG - Richter mögen so etwas oft nicht, Lustlosigkeit und Unschärfen werden da schon eher verziehen. Chancen sind vorhanden.
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#36
(09-05-2012, 10:06)p schrieb: ... Protokolle und Schriftsätze kenne ich nicht,...

Im Protokoll stand auch so gut wie garnichts drin. Lediglich, dass auf die Hinzuziehung eines Protokollführers verzichtet wurde, wobei mein Mann da garnicht nach gefragt wurde, ob er bereit ist, darauf zu verzichten, und dann wurden nur der Antrag der Gegenseite und der Widerantrag meines Mannes erwähnt, und dass keine gütliche Einigung zu erzielen sei.

Weiterhin hat die Anwältin der KM dann noch ein Schreiben dem Richter vorgelegt. Das war das von mir erwähnte Schreiben mit den falschen Anschuldigungen. Da hat unser Anwalt eine Frist von einer Woche bekommen, dazu Stellung zu nehmen. Dies ist auch noch im Protokoll erwähnt. (Das war das Schreiben, wo ich schrieb, dass unser Anwalt erst am Tag des Fristablaufes an das Gericht geantwortet hat, also Stellungnahme abgegeben hat, ohne uns vorher über dieses Schreiben zu unterrichten. Der hat sich dann einfach irgend etwas zusammengereimt, und irgend ein "Larifari" an das Gericht geschrieben, ohne auf die Vorwürfe wirklich einzugehen. Wobei für alles Beweise vorliegen, und zu dem Zeitpunkt unserem Anwalt schon seit ca. 5 Monaten vorgelegen haben, dass diese Anschuldigungen alle aus der Luft gegriffen sind, und für alles das Gegenteil bewiesen werden kann.)

Dann stand da nur noch drin, dass auf Grund der Nichteinigung ein Verkündungstermin stattfindet, in dem das Urteil des Richters verkündet wird. Also der Termin wurde in dem Protokoll genannt.

So, in dem Urteil nach dem Verkündungstermin stand dann nur die neue KU-Höhe fest, und wie der Richter diese errechnet hat.
Den Vorwürfen der Gegenseite wurde recht gegeben, da unser Anwalt ja nicht das Gegenteil bewiesen hat, obwohl die Beweise vorliegen. Also teilweise auch dem Gericht, jedoch ohne Erläuterungen (wofür die Kredite benötigt wurden, s.o. Beitrag).

Weiterhin steht halt immer wieder mal der nette Satz:"... die behaupteten und nicht nachgewiesenen Schuldverpflichtungen...", obwohl zu diesen Schuldverpflichtungen die Kreditverträge samt Kontoauszügen, dass diese Kredite auch tatsächlich jeden Monat zurück gezahlt werden, dem Gericht vorliegen. Nur fehlen eben die oben erwähnten Erläuterungen hierzu. Aber das die Kredite bestehen und mtl. bedient werden, hatte das Gericht schwarz auf weiss vorliegen.

Der Richter erkennt diese Schulden dann nicht an, mit der Begründung, sie wären nicht nachgewiesen, sondern nur behauptet.
Und darauf will halt unsere neue Anwältin aufbauen. Sie will argumentieren, dass die Kreditunterlagen alle vorliegen, und wenn das Gericht dazu noch Ausführungen haben möchte, wofür diese benötigt wurden, hätte das Gericht diese Ausführungen halt anfragen sollen.

Ja, mir ist auch lieber, dass wir nun eine Anwältin haben, die uns ganz realistisch sagt, dass es uns auch passieren kann, dass das OLG die Beschwerde ablehnen wird. Unser alter Anwalt hat nie so ehrlich mit uns gesprochen. Der hat uns erzählt, wir bräuchten eigentlich garnichts mehr bezahlen, wir bekämen PKH, etc.
Alles nur dummes Geschwätz!

Das Chancenabschätzungen keine sachliche Grundlage haben, sondern nur Mutmaßungen sind, ist mir schon klar. Ich dachte nur, vielleicht gibt es Erfahrungswerte, dass das OLG Koblenz nicht immer 100% pro Mami eingestellt sind, sondern auch den KV mal ne Chance lässt. Weil unser Richter am AG ist IMMER 100% für die Mutti...Dodgy
Der Richter ist allgemein bekannt dafür.

Wir zahlen nach Vereinbarung mit unserer Anwältin auch weiterhin nur den alten KU. Um Zahlungswillen zu zeigen. Wobei nach der Rechnung der Anwältin, wenn sie das mit dem Kredit so durchbekommt, wir auch nach der alten KU-Höhe jetzt schon ca. 100,00€ mtl. zuviel zahlen.
Aber sie hat uns auch empfohlen, nicht die neue Höhe zu zahlen, da ansonsten damit bestätigt wäre, dass wir in der Lage sind, diesen Unterhalt zu zahlen. Das dies nur mit Hilfe meiner Verwandtschaft, also mit Krediten von diesen möglich wäre, interessiert das Gericht wohl nicht.

Sie hat auch mit der Anwältin der Gegenseite Kontakt aufgenommen, und sich mit dieser geeinigt, dass erst einmal bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens der alte KU weitergezahlt wird, und dass die Anwältin der KM keine Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen meinen Mann einleiten wird, da der Richter in seinem Urteil ja die sofortige Vollstreckbarkeit mit eingebaut hat.

Wir hoffen mal das Beste.

LG, Familienmensch. Heart
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#37
Guten Morgen,

haben mal wieder ein kleineres und ein ziemlich großes Problem mit unserem Fall:

1.) Unser Anwalt weigert sich trotz schriftlicher Aufforderung unserer neuen Rechtsanwältin, ihr unsere Akte zur Einsicht zukommen zu lassen. Er behauptet einfach, es wären in der Akte keine Originalunterlagen vorhanden, sondern nur Kopien, und die bräuchte er nicht rausgeben. Die Antwort haben wir von ihm gestern per Post erhalten. Die Unterlagen hat sich unsere neue Anwältin bei ihm selbst vor ca. 7 Wochen angefordert. Ihr hat er bis heute noch garnicht auf Ihr Schreiben geantwortet.

Tatsache ist jedoch, dass in der Akte Originalunterlagen vorhanden sind, z. B. die schriftliche Bestätigung meiner Eltern, dass keine Zahlungrückstände zu den vereinbarten Schuldverträgen bestehen, mit den dazugehörigen Kontoauszügen.
Uns stellt sich auch die Frage, ob es überhaupt rechtens ist, darauf zu verweisen, dass in der Akte nur Kopien vorliegen würden, und er diese aus dem Grund nicht an die neue Anwältin schicken würde.
Die Kopien, die in der Akte vorhanden sind, wurden alle von uns gemacht, und dem Anwalt auf dem Postweg zugesandt. Eigentlich sind die doch somit unser Eigentum, oder? Wir haben die Unterlagen dem Anwalt doch nur zur Bearbeitung überlassen. Haben wir kein Anrecht darauf, die Unterlagen zurück zu erhalten?
Nutzt es was, hier die Rechtsanwaltskammer einzuschalten, dass diese den Anwalt auffordern, die Akte der neuen Anwältin zukommen zu lassen?

Wir ärgern uns hier wirklich zu Tode, wollten dem Anwalt wg. dem ganzen Mist, den er gebaut hat, eigentlich keinen Cent von der RG überweisen. Unsere neue Anwältin riet uns davon ab, mit dem Hinweis, dass der Anwalt, so lange, wie die RG nicht bezahlt sei, die Akte zurück halten könne. Er wäre erst verpflichtet, nach Begleichung der RG die Akte zuzusenden. Also haben wir einen Tag nach RG-Eingang die komplette Höhe (700€) an den Anwalt beglichen!
Die Akte rückt er jetzt trotzdem nicht raus! Angry
Hätten wir das geahnt, hätte er von uns auch keinen Cent gesehen, so wie wir es ursprünglich geplant hatten. Das Geld werden wir wohl nicht wiedersehen, oder gibt es da noch Chancen? Irgendwelche §§ bekannt?


2. und viel viel größeres Problem:

Heute vor ner Woche hatte ich einen Anruf, ein Geschäftsführer einer Firma hat mich von seiner Steuerberaterin als Personalsachbearbeiterin / Finanzbuchhalterin empfohlen bekommen und würde mich gerne kurzfristig zum Vorstellungsgespräch einladen. Ich hatte mich im Januar bei dieser Steuerberaterin als Personalsachbearbeiterin / Finanzbuchhalterin beworben, landete aber leider nur auf Platz 2. Da ich aber wohl einen guten Eindruck bei ihr hinterlassen hatte, wollte sie sich meine Unterlagen gerne behalten, und für mich Augen und Ohren offen halten.

Also somit diesen Montag um 11 Uhr zum Vorstellungsgespräch gewesen. Anwesend waren der GF und die bis jetzt alleinige Personal-SB. Das Gespräch verlief äußerst entspannt und der GF ließ schon immer wieder durchblicken, dass er mich auf alle Fälle einstellen möchte, weil ich auch der Steuerberaterin sehr sympathisch sei, und ihm dies auch wichtig sei, weil ich sämtliche vorbereitende Arbeiten für diese erledigen solle, und somit die "Chemie" zwischen uns auch stimmen müsse.

Als ich dann nachfragte, wie lange sie denn bräuchten, bis eine endgültige Entscheidung fallen würde, schaute er seine Personal-SB an, und fragte, ob sie sich für eine kurze Beratung zurück ziehen sollten, oder lieber ein oder zwei Nächte darüber schlafen sollten. Diese antwortete prompt, dass sie keine Bedenkzeit bräuchte, sondern mich auch unbedingt haben wolle, da wir auch sofort auf einer Wellenlänge lagen. Ich bekam daraufhin sofort eine Zusage, und man zeigte mir die Produktions- und Lagerhalle, die Büroräume samt meinem neuen Arbeitsplatz, vereinbarte meine Arbeitszeiten und den Beginn: 01.06.2012. Am 31.05.2012 sollte ich dann für den schriftlichen Vertrag kommen. Besiegelt wurde alles per Handschlag im Beisein der anderen Kollegen im Büro.

Nunja, ich natürlich voller Freude. Es war eine 30-Stunden-Woche vereinbart, dementsprechend hätte ich auch bissel mehr verdient, wie bei einer reinen Halbtagesstelle.

Dienstag vormittag dann der große Knall:

Telefon bei uns zu Hause klingelt, ich nichtsahnend dran: Personal-SB am anderen Ende dran, sie wüsste ja garnicht, wie sie anfangen solle, es hätte gestern in der Firma nach Verlassen des Firmengebäudes meinerseits ein ziemliches Problem gegeben: Die Ex meines Mannes arbeitet wohl dort in der Produktion, ich habe sie nicht gesehen, sie mich aber. Wir wussten dass auch nicht. Sie war früher auch immer in einem ganz anderen Zweig tätig, und unser letzter Stand war, dass sie zu Hause ist und nicht arbeiten geht.

Nachdem ich gegangen bin, ist sie wohl zum GF und hat ihm gedroht, wenn er mich einstellen würde, würde sie sofort fristlos kündigen. Es wäre für sie psychisch nicht verkraftbar, mit mir in einer Firma zu arbeiten, da sie die EX-FRAU!! meines Mannes sei, und ich an der Trennung nicht unschuldig sei.

Fakt ist folgendes: EXE war NICHT EINEN EINZIGEN TAG mit meinem heutigen Mann verheiratet, ausserdem waren die beiden schon fast ein Jahr getrennt (sie trennte sich und hatte kurz drauf nen neuen Partner - ihren heutigen Mann), als ich meinen Mann kennenlernte!

Dies habe ich bei der Personal-SB auch klar gestellt. Aber ganz ruhig und sachlich. Habe EXE auch nicht beim Vornamen genannt, sondern immer mit Nachnamen über sie gesprochen. Bin wirklich ganz sachlich geblieben, habe nicht ein böses Wort über EXE verloren, sondern betont, dass ich mich neutral verhalten kann, berufliches und privates voneinander trennen kann, und sie den Streit ja eigentlich nur mit meinem Mann hat und nicht mit mir.
Personal-SB teilte mir mit, dass sie auch schon versucht hätten, mit ihr zu reden, wenn man AZ aufeinander abstimmt, dass man sich nicht so häufig über den Weg läuft, etc. Wurde von ihr alles abgelehnt. Sie sei aber auch mit die beste und zuverlässigste Mitarbeiterin dort in der Abteilung, und man wolle sie auch nicht gehen lassen. Kann ich seitens des Unternehmens ja auch verstehen.

Nunja, ich habe Personal-SB mitgeteilt, dass ich die Entscheidung bedauern würde, weil ich sehr gerne dort angefangen hätte, und ich nochmals betonen würde, dass ich berufliches und privates trennen könne, und da kein Problem mit hätte, ich das aber akzeptieren müsse, wenn Frau X damit ein Problem hat. Und ich hätte die Einstellung, dass niemand dass Recht hat, einem anderen eine Arbeitsstelle kaputt zu machen, und ich nicht wolle, dass Frau X wg. mir ihre Stelle verliert.

Dies scheint sie schon beeindruckt zu haben. Sie betonte, wie toll sie das finden würde, wie ich reagieren würde, und dass das doch zeigen würde, was für einen tollen Charakter ich hätte und wie stark ich sei, und dass sie für mich die Augen und Ohren auf halten würden, und mich weiterempfehlen würden. (War natürlich auch Absicht von mir, wenn ich über die Ex hergezogen hätte, hätte sie das nur noch bestätigt, und ihren Lügen wäre wohl noch mehr geglaubt worden.)

Nunja, die Stelle ist erstmal futsch, und dass die Personal-SB und der GF jetzt finden, dass ich einen tollen und starken Charakter habe, kann ich mir auch nix von kaufen. Aber wer weiss, was kommt?
Und so hab ich weiterhin dort nen guten Eindruck hinterlassen, und vielleicht ist EXE irgendwann mal nicht mehr dort, und sie melden sich nochmals bei mir.

Aber nun mal unsere Fragen:

Fakt ist nunmal, dass in 1,5 Monaten mein ALG I ausläuft und wir finanziell dann ziemlich beschi..en dastehen, sollte ich bis dahin keine andere Stelle gefunden haben. Bei dieser Stelle hätte ich auf Grund der 30-Stunden-Woche ein Netto von ca. 850,00€ erhalten, in STKL 5. Ist ja nicht zu verachten, oder? Und dies wäre nur das Einstiegsgehalt gewesen.

An ALG I erhalte ich z.Zt. knapp 700€. Auf Grund dessen, dass die EXE mir mit ihren Falschaussagen grad mal die Stelle versaut hat, fehlen uns demnächst also etliche 100,00€. Hartz 4 bekommen wir aufstockend nicht viel. Sind so ca. 100,00€ - 150,00€. Kindesunterhaltszahlungen sind da schon mit berücksichtigt.
Heißt ergo: wenn ich von dem Verdienst ausgehe, den ich dort gehabt hätte, und davon 150,00€ aufstockende ALG-II-Leistungen abziehe, haben wir dank EXE einen Nettoeinkommensverlust von 700,00€.
Ich habe ab August gar kein eigenes Einkommen mehr, und bin dann völlig mittellos. Mein Mann ist Mangelfall. Ich weiss, dass ich beim Unterhalt normalerweise nicht mit berücksichtigt werde, da die Kinder vorgehen. Aber wie sieht es denn jetzt aus? Wenn ich vollkommen ohne eigenes Einkommen dastehe, was ja nunmal nur der EXE zu verdanken ist? Muss ich dann nicht doch irgendwie mit berücksichtigt werden?

Wir wissen auch wirklich nicht, wie wir ab August noch den KU bezahlen sollen. Was passiert, wenn wir die Zahlung einfach einstellen? Oder nur noch z.B. 50€ überweisen, um Zahlungswillen zu signalisieren? Denn rein theoretisch sind wir ja schon willig zu zahlen, nur wovon?
In dem Urteil des AG mit dem neu errechneten Unterhalt steht ja drin, dass dieser sofort vollstreckt werden kann. Wären 260,00€. Beschwerdeverfahren ist am Laufen, und Anwältin hat beantragt, die Vollstreckung auszusetzen, bis über Beschwerde entschieden ist. Wir zahlen bis jetzt weiterhin den KU in alter Höhe.
Was passiert, wenn wir nur noch 50€ oder garnichts mehr zahlen?
Haben uns auch schon mit dem Thema Lohnpfändung befasst. Wenn ich mir da in den Tabellen die Pfändungsfreigrenzen anschaue, stelle ich fest, dass wenn man nur unsere 2 gemeinsamen Kids, die bei uns leben, berücksichtigt, meinem Mann lediglich ca. 40,00€ gepfändet werden dürften. Würde ich mit zu den Unterhaltsberechtigten zählen, weil ich kein eigenes Einkommen mehr habe, dürfte garnichts mehr gepfändet werden.
Sind diese Pfändungsgrenzen verbindlich, oder können auch höhere Beträge, z.B. auf Grund der Berechnung des Richters gepfändet werden?

Haben wir sonst Möglichkeiten, gegen die EXE vorzugehen? Kann das irgendwie bei der KU-Berechnung Berücksichtigung finden? Habe ich evtl. die Möglichkeit, die EXE auf Schadenersatz zu verklagen? Kennt Ihr §§?

Sonst vielleicht nen Tipp für uns, wie wir uns auf Grund dessen verhalten sollen? Haben ab August (sollte nicht ein Wunder geschehen, und ich doch noch ganz schnell eine Stelle finden) nun definitiv nicht mehr das Geld, den KU zu überweisen. 50€ ist absolutes Maximum.

LG, Familienmensch. Heart
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#38
Moin FM,

ihr habt ja wirklich die größtmögliche Arschkarte gezogen, wenn ich mal so sagen darf. Hochachtung vor deiner Haltung!

Also ich habe nicht für alle Fragen des Beitrags eine Antwort.

Es steht erst einmal abzuwarten, ob überhaupt ein Pfändungsbeschluß erlassen wird. Da ist ja eure Anwältin schon dran.

Pfändbarkeit bei Unterhaltsverbindlichkeiten ist in §850 d ZPO geregelt.

>Würde ich mit zu den Unterhaltsberechtigten zählen, weil ich kein >eigenes Einkommen mehr habe, dürfte garnichts mehr gepfändet >werden.

Würde sagen, ja, da du sozialhilferechtlich Teil einer Bedarfsgemeinschaft bist. Da wird das Einkommen aller, die darin leben, zusammengeschmissen, bevor dem Staat die Geldbörse aufgeht.

>Sind diese Pfändungsgrenzen verbindlich, oder können auch höhere >Beträge, z.B. auf Grund der Berechnung des Richters gepfändet >werden?

"Iudex non calculat." = Der Richter rechnet nicht Wink
Von sich aus rechnet kein Rechtspfleger eine Erhöhung des Freibetrages aus. Hierfür muß ein Antrag gem. § 850 f ZPO gestellt und begründet werden.

Also ich persönlich würde ja versuchen, die Nummer mit dem geplatzten Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Familiengericht zu verwerten. Den Kindesunterhalt hätte dein Mann ja dann aus dem Familieneinkommen locker bestreiten können. Zu der Notlage, das der Unterhalt der Kinder gefährdet ist, hat also die Ex maßgeblich beigetragen, da sollten persönliche Hemmungen ja wohl ganz hinten anstehen. Persönlich halte ich eine Vollstreckung daher nicht für statthaft. Aber das nachzuweisen, wird sicher schwierig, wenn es nur eine mündliche Zusage gab und den potentiellen AG als Zeugen zu laden oder anzuführen, wäre für diesen wohl auch ein Gräuel.
Frag doch deine RAin, ob den Richter das interessieren müsste.

Das gilt im Prinzip auch für Ansprüche auf Schadensersatz. Dafür muß nachweislich ja auch erst einmal ein Schaden entstanden sein, das wäre hier ja m. E. nicht gegeben, das Arbeitsverhältnis hatte offiziell noch nicht begonnen und dann noch Probezeit etc...
Wenn nimmt man dann überhaupt in Regress? Den potentiellen AG oder die Ex, welche die Einstellungsentscheidung gekippt hat?

Also ein paar Euro Unterhalt würde ich schon überweisen, um den guten Willen zu zeigen und um eine Klage auf Unterhaltspflichtverletzung zu vermeiden.

Ich wünsche dir weiterhin viel Kraft für euren weiteren Weg.
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#39
Hallo Sixteen Tons,

danke für Deine Antwort. Genau das ist ja auch meine Einstellung.

Wenn sie als KM zum "Wohle Ihres Kindes" ja mehr KU verlangt, dann hätte sie doch froh sein sollen, wenn ich so eine gut bezahlte Stelle hätte antreten können. Dann wäre nämlich auch der neu errechnete KU für uns kein Thema mehr gewesen. Bzw. hätte uns dieser auch weiterhin geärgert, vor dem Hintergrund, dass sie den Umgang boykottiert, wir hätten den höheren KU aber locker jeden Monat an sie abdrücken können.

Ich denke, als erwachsener und geistig gereifter Mensch sollte man dann persönliche Empfindlichkeiten vollkommen außen vor lassen. Aber gut, jeder hat eine andere Einstellung. Sie betont zwar immer: "Leben und Leben lassen."; aber irgendwie scheint die EXE das nur auf sich zu beziehen. Hauptsache sie lebt gut, denn unser Leben, mittlerweile unsere Existenz, gerät immer mehr ins Schwanken.

Aber gut, vielleicht gerät sie ja auch mal ins Grübeln, ob ihr Verhalten so richtig war, wenn´s demnächst dann noch weniger gibt, weil mein Mann mich dann jetzt leider mit "durchfüttern" muss.

Also wir hoffen halt, dass dieser Umstand in die nächste Verhandlung irgendwie mit einfliessen kann, denn ich sehe das nunmal so:

Die Exe hat das zu Stande kommen des Arbeitsvertrages verhindert, durch sie geraten wir in diese Notsituation noch nicht einmal den alten KU weiterzahlen zu können. Einzig und allein die EXE hat diese Notlage beigeführt, und somit auch zu vertreten.
(Immer vorausgesetzt, ich habe bis dahin nichts anderes. Ich habe ja noch etliche Bewerbungen am Laufen, wo ich auf Antworten warte. Wenn ich ne andere Stelle finde, hat sich das erledigt. Sobald ich eigenes Einkommen habe, werden wir natürlich weiterhin zahlen.)

Ich war heute morgen bei der Agentur für Arbeit. Hatte die Hoffnung, dass mein Arbeitsvermittler die Möglichkeit hat, sich das Scheitern des zu Stande kommens des Arbeitsvertrages vom potenziellen Arbeitgeber mit Begründung schriftlich geben zu lassen.
Diese Möglichkeit hätte er leider nicht.

Schade, schade... wäre schon praktisch gewesen, dass über die Schiene für die nächste Unterhaltsverhandlung schriftlich zu bekommen. Werde jetzt wohl mal selbst mit dem AG sprechen, und schauen, ob die mir da was schriftliches geben können. Aber ich glaube nicht, dass die das tun werden, mit Rücksicht auf die EXE. Ist ja immerhin weiterhin deren Mitarbeiterin.

Ja, manchmal frage ich mich echt, warum wir immer wieder so bestraft werden. Warum ziehen wir immer wieder den Kürzeren, und die EXE kommt mit Ihren Intrigen durch? Huh

Schadenersatzfrage würde sich für mich nur gegen die EXE stellen. Sie ist ja Schuld, dass der Vertrag nicht zu Stande gekommen ist.
Bzw. weiß ich schon, dass ich eigentlich auch gegen den potenziellen AG vorgehen könnte. Denn auch wenn ein Vertrag nur per Handschlag besiegelt wurde, ist dieser gültig nach BGB. Aber dies nachzuweisen dürfte sehr schwer werden. Und gewinnen würde ich damit ja auch nichts. Jetzt habe ich den AG wenigstens noch auf meiner Seite, dass er bei bekannten Unternehmen mal für mich nachhören will, ob ich nicht dort anfangen kann. Das will ich mir ja auch nicht kaputt machen.

Bzw. gebe ich halt die Hoffnung nicht auf, dass Mrs. X auch beim AG irgendwann mal ihr wahres intrigantes Gesicht zeigt, und dann die längste Zeit dort gewesen ist.

Ansonsten bleibt mir erst einmal nur weiter Bewerbungen schreiben und hoffen, dass bald was anderes dabei ist.

Aber es frustet mich ungemein, dass sie mit Ihren Lügen immer und immer wieder durchkommt, und alles erreicht, was sie erreichen will, und uns immer mehr kaputt macht. Irgendwann ist halt auch mal gut. Angry

Ich kann Euch garnicht sagen, wie sauer mein Mann am Dienstag war. Die Äußerungen, die er getätigt hat, will ich hier nicht einstellen.Angel Aber ihm reicht es halt auch. Sein Fass ist mittlerweile übergelaufen, und das dauert bei ihm eigentlich sehr sehr lange.... Ist normalerweise ein sehr geduldiger Mensch, der wirklich viel mitmacht... Aber was seine Ex betrifft, die darf sich nichts mehr erlauben. Ich glaube, sonst vergisst er sich bald. Besonders nach der Aktion jetzt.

Naja, nächste Woche Freitag hab ich Termin bei unsrer Anwältin. Habe das dort heute schon einmal schriftlich eingereicht, was vorgefallen ist. Nächste Woche dann Gespräch, inwiefern wir das in die nächste Verhandlung einfliessen lassen können.

Drückt uns mal die Däumchen!!

Wenn sonst vielleicht noch jemand nen Rat hat, wie wir uns verhalten sollen, oder was jetzt wichtig für uns zu beachten ist, wären wir dankbar. Habe zwar den Termin bei der Anwältin, aber nur auf die Anwälte wollen wir uns ja nicht mehr verlassen.

LG, Familienmensch. Heart
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#40
(25-05-2012, 15:03)familienmensch schrieb: Aber ich glaube nicht, dass die das tun werden, mit Rücksicht auf die EXE. Ist ja immerhin weiterhin deren Mitarbeiterin.

Naja, aber einen Nachweis, das du dort ein Vorstellungsgespräch hattest, läßt sich ja bestimmt erbringen und die Feststellung, das die Ex dort arbeitet, auch. Vielleicht ist diese Information in den Prozessakten ja schon vorhanden. Der Rest wirkt auf mich doch durchaus glaubhaft.
Aber ob es lohnt, da Aufwand zu betreiben, kann deine RAin wohl besser beurteilen.
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#41
Ich kann mir vorstellen, dass es nicht schadet, wenn der Vorfall ins Verfahren eingebracht wird und für den Fall des Bestreitens durch die Ex Zeugnis der Personal-SB angeboten wird. Ex kann sich ja dann überlegen, wie sie sich verhält...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#42
Hm, mich wundert es schon, dass man sich von einer Produktions-Mitarbeiterin da so unter Druck setzen lässt und jemanden, den man unbedingt haben wollte dann doch nicht nimmt. Mir kommt es vor, als wär da was faul.
Kennt Ihr nicht vielleicht noch wen, der da arbeitet und der mal die Lauscher aufklappen kann?
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#43
Scheint ja nicht gerade ein Großbetrieb zu sein. Und da kann man sowas http://www.sueddeutsche.de/wissen/psycho...-1.1075387 nicht so gut brauchen. Wenn es dann ein "marktgetriebenes Unternehmen" ist, ist es naheliegend, dass man gar nicht erst Gefahr laufen will, sich Schwierigkeiten einzuhandeln...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#44
Sch...wierige [Unterschreitung des Mindestniveaus]. *hüstel*

Ich habe halt viele Jahre in einem sehr großen Unternehmen gearbeitet. Da wäre sowas undenkbar. Vor allem, wenn die betreffenden Personen in unterschiedlichen Abteilungen arbeiten. Mag sein, dass es in kleineren Unternehmen anders läuft, das kann ich schwer beurteilen.

Ich wollte aber halt den Punkt mal ins Spiel werfen, weil ja verschiedene Sichten auf das gleiche Thema manchmal interessante neue Aspekte liefern.

Ich finde es auf jeden Fall erbärmlich, was die werte Ex sich da erlaubt hat. Und mit sowas kommt sie dann auch noch durch. Wieder ein wunderbarer Anreiz für's Fremdschämen...
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#45
(25-05-2012, 21:28)Freaky schrieb: Hm, mich wundert es schon, dass man sich von einer Produktions-Mitarbeiterin da so unter Druck setzen lässt und jemanden, den man unbedingt haben wollte dann doch nicht nimmt. Mir kommt es vor, als wär da was faul.
Kennt Ihr nicht vielleicht noch wen, der da arbeitet und der mal die Lauscher aufklappen kann?

Hallo Freaky,

nein, leider kennen wir weiter niemanden in dem Unternehmen. Es war mir bis zu dem Anruf auch vollkommen unbekannt, obwohl es nur ca. 8 km von unserem Wohnort entfernt ist.

Es ist schon so, wie @Wackelpudding geschrieben hat, es ist ein ziemlich kleines Unternehmen. Die eigentliche Produktion liegt auch ausserhalb, wird also garnicht an diesem Standort durchgeführt.

Es gibt dort nur das Büro mit gerade einmal zur Zeit 4 Mitarbeitern, inkl. dem GF, mit mir wären es dann 5 Mitarbeiter gewesen. Dann den Versand und die Abteilung, wo die EXE halt sitzt. Da saßen so ca. 8 Frauen, würde ich jetzt mal so schätzen. Sind da ja nur flüchtig durchgegangen.

Und ich glaube auch nicht, dass da wirklich was faul ist. Ich kann das von seitens des Unternehmens sogar verstehen. Die Personal-SB hat mir ihre Beweggründe ja nun erklärt. In der Abteilung, wo die EXE arbeitet, herrscht wohl eine hohe Personalfluktuation, weil die wenigsten Damen dauerhaft Lust auf diesen Job hätten, und diesen schnell wieder aufgeben würden, bzw. unzuverlässig wären und irgendwann einfach nicht mehr erscheinen würden, unpünktlich wären, etc. Die EXE wäre schon seit längerer Zeit für das Unternehmen in dieser Abteilung tätig, und sie wäre mit die zuverlässigste Mitarbeiterin, die sie dort hätten. (Was ja auch nicht unerwähnt bleiben sollte, ist ja positiv von ihr, dass sie zuverlässig arbeitet.)

Und ganz ehrlich? Logisch, dass sie sich dann für die entscheiden, oder? Wenn EXE schon etwas länger dazu gehört, und mit die beste Mitarbeiterin ist, die ich habe, dann lasse ich als Unternehmer doch nicht die Dame gehen, um eine andere einzustellen, von der ich zwar einen guten Eindruck habe, ich aber letztendlich nicht weiss, wie die Dame in der Praxis tatsächlich arbeitet, und was da leistungstechnisch auf mich zukommt.

Verstehst Du, wie ich das meine?

Ich meine, ich bin zu 1000% überzeugt, dass ich die arbeiten dort zu deren vollsten Zufriedenheit hätte ausführen können, wahrscheinlich hätte ich deren Erwartungen auch übertreffen können. Aber das kann der GF nicht wissen. Für ihn besteht die Gefahr, eine Mitarbeiterin zu verlieren, wo er weiss, wie diese arbeitet, um eine neue Mitarbeiterin einzustellen, wo er nicht weiss, was auf ihn zukommt.

Des Weiteren hatten der GF und die Personal-SB auch die Befürchtung, wenn die EXE ihre Drohung wahrmacht und kündigt, dass ich dann von Anfang an einen schlechten Ruf in der Firma habe, und von Beginn an gegen Vorurteile ankämpfen muss. Und das wollten sie mir auch nicht zumuten.

Und es ist ein sehr kleiner Betrieb, und sie hätten bis jetzt immer ein gutes Betriebsklima gehabt, und hätten die Befürchtung, dass dann durch meine Einstellung, und der Tatsache, dass die EXE ein Problem mit mir hat, das Betriebsklima kaputt gehen werde. Das sich praktisch zwei Parteien bilden würden.

Das sind alles Punkte, die ich vollkommen nachvollziehen kann, wenn ich mich in die Denkweise eines Unternehmers reinversetze.

Zudem muss Exe ziemlich auf die Tränendrüse gedrückt haben, einen auf psychisch ja so fertig, musste am Montag nach dem Gespräch mit dem GF wohl dann auch nach Hause, ihr Tag sei nach meinem Anblick und dem Wissen, dass ich eingestellt werden sollte, gelaufen gewesen. Sie hätte nicht mehr weiterarbeiten können. Nunja, und sie sei ja finanziell auch so auf das Geld angewiesen, blablabla.
Gut, dass sie finanziell darauf angewiesen sind, will ich nicht abstreiten. Sind wir aber auch. Und zwar mehr wie dringend!

Ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass der Job für mich futsch ist, und ich der EXE am liebsten den Hals rumdrehen würde.

Wir werden auf alle Fälle versuchen, diesen Sachverhalt ins KU-Verfahren einfließen zu lassen, um einen niedrigeren KU zu erreichen.

Ich werd ja sehen, was die Rechtsanwältin nächste Woche zu dem Thema sagt.

Trotzdem schon einmal vielen Dank für Eure Antworten.

LG, Familienmensch. Heart
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#46
(25-05-2012, 23:03)Freaky schrieb: Ich wollte aber halt den Punkt mal ins Spiel werfen, weil ja verschiedene Sichten auf das gleiche Thema manchmal interessante neue Aspekte liefern.

Ja, sicher. Aber einen möglichen Nutzen sollte eine Aktion schon erwarten lassen: Was hätte es @familienmensch genutzt, wenn Sie irgend etwas herausgefunden hätte? Selbst wo solche Informationen ja eher vage oder fragwürdig sind: Hätte Sie dort bei einer eventuellen zweiten Chance noch unbefangen auflaufen können? Hätte sie überhaupt Aussicht auf eine mögliche zweite Chance, wenn sich ihr Versuch, etwas herauszufinden, herumgesprochen hätte? Könnte sie in letzterem Fall mit Empfehlungen rechnen? So erfrischend weibliche Neugier ja sein kann, so gefährlich eben auch... Smile
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#47
Ich denke, du siehst es ziemlich realistisch und ich würde es genau so versuchen.
Allerdings würde ich nicht mit allzuviel Wirkung rechnen.
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#48
@wackelpudding: Ja, ich hab es ja jetzt auch kapiert. Das ist halt das andere Denken in großen Unternehmen. Und ja, ich war und bin neugierig, geb ich auch zu Wink
Die Erklärung war durchaus auch für mich einleuchtend Big Grin

@familienmensch: Lasst Euch nicht unterkriegen und kaputt machen, den Triumph soll die reizende Ex nicht auch noch haben. Alles Gute wünsche ich Euch und Dir einen tollen Job in einem netten Betrieb.
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#49
(25-05-2012, 23:50)Freaky schrieb: @familienmensch: Lasst Euch nicht unterkriegen und kaputt machen, den Triumph soll die reizende Ex nicht auch noch haben. Alles Gute wünsche ich Euch und Dir einen tollen Job in einem netten Betrieb.

Das machst du aber immer ziemlich gut!

@familienmensch

Da kann ich mich nur @Freaky anschließen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#50
@ All:

Vielen vielen Dank für Eure lieben und aufmunternden Worte.

Unsere Ehe steht nicht zur Diskussion. Da ist alles 100%-ig im Lot. Natürlich hatten wir auch mal ne Zeit, wo der ganze Stress sich äußerst negativ auf unsere Ehe ausgewirkt hat.

Wir haben damals lange darüber gesprochen und festgestellt, dass wir uns wirklich noch lieben, und wir uns nur wg. der Intrigen der blöden EXE streiten, also wie wir am besten dagegen vorgehen, mit ihr umgehen. Haben unseren Weg schon lange gefunden.

Und jede Intrige der Ex schweisst uns noch mehr zusammen.
Und ich glaube, dass bringt die OLLE so langsam richtig auf die Palme, dass sie es nicht schafft, uns auseinander zu bringen.

Ich glaube, darauf beruht auch die jetzige Intrige. Sonst würde sie ja nicht behaupten, sie sei mit meinem Mann verheiratet gewesen, und ich hätte die Ehe kaputt gemacht, oder?

Wie ich @Freaky eben in einer PN schon schrieb:

Sie kann uns alles nehmen, Jobs, Geld, alles Materielle. Aber sie kann uns eins nicht nehmen: Unsere Liebe, unsere Familie und unseren Zusammenhalt! Tongue

Und der Deutsche Staat wird das auch nicht schaffen!

LG, Familienmensch. Heart
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