06-09-2014, 21:32
Zunächt !Danke! für jede Meinung und jeden Hinweis hier. Nach derzeitigem Gesprächsstand wird es eine Anzeige gegen die Mutter nicht geben. Es gibt aber diese meine folgende Überlegung:
Die Mutter war ja von "Freunden" in deren Fahrzeug zum Tatort gebracht worden, obwohl diese wußten, was die Mutter vor hatte. Sie hielten auch das Fahrzeug zum Abtransport des Kindes bereit. Eine der Personen hatte auch die Vollmacht von @asturias an sich genommen und sich geweigert, diese wieder herauszugeben. Erst die Polizei konnte dies bewirken.
Die Mutter mußte unter körperlichem Einsatz daran gehindert werden, in die Wohnung einzudringen, in deren hinterem Teil sich das Kind in einem Zimmer eingeschlossen hatte.
Nach übereinstimmender Einschätzung hätte die Mutter die Aktion ohne Hilfe nicht bringen können. Zu den sie unterstützenden Personen besteht keinerlei Verwandschaftsverhältnis.
Ich könnte mir vorstellen, gegen die Unterstützer Strafanzeige wegen Beihilfe zur versuchten Kindesentführung zu stellen. Da es sich um gutbürgerliches Millieu handelt, kann ich mir vorstellen, dass man -unabhängig vom Ergebnis der ersten Anzeige- eine zweite nicht mehr riskieren würde. Ohne Unterstützung wären die Möglichkeiten der Mutter stark eingeschränkt.
Wie seht ihr das?
Die Mutter war ja von "Freunden" in deren Fahrzeug zum Tatort gebracht worden, obwohl diese wußten, was die Mutter vor hatte. Sie hielten auch das Fahrzeug zum Abtransport des Kindes bereit. Eine der Personen hatte auch die Vollmacht von @asturias an sich genommen und sich geweigert, diese wieder herauszugeben. Erst die Polizei konnte dies bewirken.
Die Mutter mußte unter körperlichem Einsatz daran gehindert werden, in die Wohnung einzudringen, in deren hinterem Teil sich das Kind in einem Zimmer eingeschlossen hatte.
Nach übereinstimmender Einschätzung hätte die Mutter die Aktion ohne Hilfe nicht bringen können. Zu den sie unterstützenden Personen besteht keinerlei Verwandschaftsverhältnis.
Ich könnte mir vorstellen, gegen die Unterstützer Strafanzeige wegen Beihilfe zur versuchten Kindesentführung zu stellen. Da es sich um gutbürgerliches Millieu handelt, kann ich mir vorstellen, dass man -unabhängig vom Ergebnis der ersten Anzeige- eine zweite nicht mehr riskieren würde. Ohne Unterstützung wären die Möglichkeiten der Mutter stark eingeschränkt.
Wie seht ihr das?
Wer nicht taktet, wird getaktet...