Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verfahrenskostenbeihilfe ehem.PKH
#1
Heute Brief vom Familiengericht erhalten zwecks Überprüfung der Zahlungsfähigkeit.

Das Gericht schreibt:
"Im Januar 2009 wurde ihnen laut Beschluß Prozesskostenhilfe ohne Raten bewilligt.
Durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe haben sie eine einstweilige Befreiung von der Zahlung der Gerichtskosten erlangt."

Frage, wie lange kann und wird das Gericht meine wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen!

Zitieren
#2
4 Jahre.
Zitieren
#3
Und das wird auch ausgenutzt. Bei mir kamen noch mehrere Überprüfungen bis wenige Wochen vor Fristende. Geprüft werden kann übrigens ständig und beliebig oft.
Zitieren
#4
Hallo, kann ich eigentlich irgendwie rausbekommen, ob meine Exe VKH bewilligt bekommen hat ? Dann wüßte ich nämlich ungefähr, wie dreckig oder eben auch nicht ihr es finanziell geht und würde - wenn keine VKH bewilligt wurde - beim Gang zum OLG gern die finanzielle karte ausspielen ...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren
#5
Hast du ihren Antrag auf VKH nicht bekommen? Wird der nicht im Rahmen der Erfolgs- und Mutwilligkeitsprüfung an den Antragsgegner gegeben?
Zitieren
#6
(29-03-2012, 14:33)beppo schrieb: 4 Jahre.

Alle 4 Jahre. Bei meiner Mutter hat man in 20 Jahren nach dem letzten Prozess exakt 5 mal nachgefasst. Bis das Geld letztendlich geflossen ist.
Zitieren
#7
Hätte sie VKH beantragt oder bewilligt bekommen, wäre das aus dem anwaltlichen Schriftverkehr hervor gegangen oder spätestens vor Gericht, würdest Du davon erfahren.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste