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Beistand fordert vor Berechnung Mindestunterhalt
#6
(30-03-2012, 11:53)karlma schrieb: Die 133,-- sind wohl Unterhaltsvorschuss. Damit hat Die Beiständin als solche nichts zu tun.
Wenn Du 133,-- überweist, stelle sicher, dass die Überweisung an die Unterhaltsvorschusskasse geht, sonst bleibt Dir die Schuld dort erhalten.
Die Ex bzw. die Beiständin kann natürlich alles mögliche über den Vorschuss hinaus fordern. Wenn Du nicht leistungsfähig bist, wäre das dann die richtige Antwort.
Hab von der Vorschusskasse Post bekommen das eine Beistandschaft eingerichtet ist und ich nur an diese zahlen soll.
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RE: Beistand fordert vor Berechnung Mindestunterhalt - von Absurdistan - 30-03-2012, 14:33

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