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Kampf ums Kind - Aufenthaltsbestimmungsrecht
#1
Hallo

nach 8 jahren hat sich meine partnerin von mich getrennt.ich habe mit ihr eine sechjährige tochter wo ich die hauptsächliche bezugsperson war.
meine partnerin hat inzwischen einen neuen Partner,der bei ihr eingezogen ist und seitdem herrschen chaotische zustände in der wohnung.Beide sind starke Raucher und es wird ohne rücksicht vor meiner tochter in der wohnung geraucht.Auch wird reichlich alkohol getrunken und meine tochter ertappte sie desöfteren beim Geschlechtsverkehr.
die mutter kümmert sich nicht mehr richtig um meine tochter,hilft ihr nicht mehr bei den Hausaufgaben und kocht selten.auch fehlt es an lebensmittel wie obst und gemüse.sie verlässt die wohnung mit meiner tochter kaum,sondern liegt mit ihrem neuen freund bereits nachmittags auf dem sofa und sieht fern.
zusammen haben wir das gemeinsame sorgerecht.
meine tochter will am liebsten bei mir wohnen.
welche möglichkeiten habe ich als vater meine tochter zu mir holen.
Mit welchen kosten und chancen ist ein streit vor gericht verbunden evt. klage aufenthaltsbestimmungsrecht .
welche beratungsmöglichkeiten gibt es außerdem.

über ratschläge wäre ich sehr dankbar.
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#2
Moin.
Da du kein gemeinsames Sorgerecht erwähnst, gehe ich davon aus, dass sie alleiniges Sorgerecht hat.

In diesem Fall hast du praktisch keine Chance irgendwie Einfluss zu nehmen, außer zu Umgangszeiten für sie da zu sein.
Die Umstände müssten schon so schlimm sein, dass selbst Nachbarn beim JA aufschlagen würden und dieses das Kind da raus holen würde.
Und selbst dann käme sie wahrscheinlich nicht zu dir sondern zu Pflegeltern.
Bitter aber wahr.
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#3
(01-04-2012, 23:25)werner500 schrieb: welche möglichkeiten habe ich als vater meine tochter zu mir holen.

- Mit Zustimmung der Mutter
- Gegen Zustimmung der Mutter, durch ein Gericht. Zum Glück besteht gemeinsame Sorge.

Vielleicht kannst du dir die Zustimmung holen? Kaufen, überzeugen?
Andernfalls musst du vor Gericht. Die Kosten sind nicht hoch, es herrscht dafür keine Anwaltspflicht. Erste Station wäre aber das Jugendamt, wo zuerst aussergerichtlich versucht werden wird, eine Einigung zu erzielen. Warst du schon im Jugendamt wegen der Sache?

Das wird nicht einfach. Zunächst solltest du mal im Forum und der faq nachlesen, was da so alles zu beachten ist.
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#4
Stimme p zu:

1. Bei der Mutter versuchen (aber die will wahrscheinlich nicht auf den monatlichen Unterhalt verzichten, Kindeswohl steht meistens nicht im Fokus der Mütter, da ihnen zu lange eingebläut wurde "wenn es der Mutter gut geht, dann geht es auch dem Kind gut (daher auch der GV und die Raucherei vor dem Kind), notfalls bestechen

2. Jugendamt einschalten, die Situation schildern, die JA-Dame bitten, da mal einen Besuch abzustatten (es gibt durchaus verständige MitarbeiterInnen dort), mit dem Kind zu sprechen, das JA um Vermittlung bitten

3. Falls 1 & 2 nicht helfen, dann vor Gericht gehen, der RichterIn wird allerdings nichts entscheiden, ohne die Meinung des JA zu hören (und der Empfehlung dann zu folgen), die RichterIn wird wahrscheinlich auch mit dem Kind sprechen

So wie ich das sehe, muss die KM strunzdumm sein, das JA auf Deiner Seite und dann auch noch der Richter für den Vater entscheiden.
In dem ganzen Prozess musst Du auf jeden Fall Deine Bereitschaft dokumentieren, mit der KM über alle Aspekte der gemeinsamen Sorge sachlich kommunizieren zu können, sowie die Besuchskontakte der Mutter maximal zu unterstützen.

Viel Glück, damit Du die beste Lösung für Deine Tochter erreichst!

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#5
Oops, habe das mit dem GSR glatt übersehen.
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#6
Du musst taktisch vorgehen. Mach nicht die gleichen Fehler wie viele Andere.
JA muß eingeschaltet werden, aber achte sehr genau darauf wie sie mit Dir umgehen.
Du musst versuchen SCHNELL zu sein und zu arbeiten. Je mehr Zeit vergeht, desto schneller merkt die Mutter was los ist und kann mit agieren beginnen, dass heißt auch : Beeinflussung des Kindes
Das Kind wird vor Gericht angehört. Bis zu diesem Zeitpunkt darf es die Mutter nicht geschafft haben, Deine Tochter zu manipulieren.
Halte viel und ständig Kontakt mit Deinem Kind. Achte aber darauf, dass Du nicht allzu viel gegen die Mutter wetterst und lästerst. Das kann nach hinten los gehen.
Überlege jeden Schritt! Schlaf jeweils eine Nacht drüber. Wenn Du einen Anwalt einschaltest, achte darauf, dass Er tatsächlich für Dich arbeitet.
Wenn Dir was spanisch vorkommt, setze die Aussagen des Anwalts in Forum. Meist letzt sich an den Aussagen eine Tendenz festmachen wie Er tickt.
ABR so schnell wie möglich versuchen zu bekommen. Je länger es dauert, desto niedriger sind Deine Chancen. Wenn der Alkohol und die Kippen teurer werden, macht sich spätestens dann Deine Ex Gedanken um den Unterhalt der ihr dann fehlt.... Oder eine nette Freundin berichtet ihr, was bei Dir noch zu holen wäre.
Schwupss, hast Du einen nicht zu unterschätzenden Gegner, der sich jetzt noch nach römischer Manier in den Kissen wälzt. Diese Zeit musst Du nutzen.
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#7
Das ABR brauchst du nicht zwingend sofort. Viel wichtiger ist, dass Tatsachen geschaffen werden, dass sich das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei dir hat.
Sobald Gericht, Jugendamt etc. ins Spiel kommen, fängt Mutti an zu kämpfen und leider auch an zu gewinnen.
Ich würde eher über die Schiene fahren, dass du immer mehr Betreuungszeiten/Aufenthaltszeiten übernimmst, bis sich die Tatsachen so eingependelt haben, dass deine Tochter überwiegend bei dir ist. Solange Unterhalt etc. erst mal weiterfliessen lassen. Wenn sich alles eingependelt hat, die Tatsachen bestätigen.
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#8
Wie oft ist das Kind momentan beim Vater, wie läuft der Umgang?
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#9
-Wie lange ist die Trennung her?
-Wohnen Mutter und Kind in der bisherigen gemeinsamen Wohnung?
-Wie wohnst Du? Ist Deine Wohnung kindesgeeignet?
-Könntest Du eine Betreuung darstellen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#10
(03-04-2012, 14:28)Dzombo schrieb: @wackelpudding...

Mal ne Frage. Was versteht man unter einer kindesgeeigneten Wohnung.

"Kindgerecht" ist wohl der übliche Begriff. Guckste z. B. hier: http://www.au-pair-box.com/cms/db_site.cgi/site_451/

Ich hatte vor dem 1. Urlaubsaufenthalt meines Kindes bei mir da netten Besuch vom JA, nachdem die KM die Auffassung vertrat, meine Wohnung sei zu gefährlich für ein Kleinkind. Nachdem auch die 5. Steckdose eine Kindersicherung hatte, wurden die restlichen nicht mehr geprüft. Als auch die Türen und Schubladen in der Küche nicht einfach so aufgehen wollten und Regale im Badezimmer mit Waschpulver und ähnlichem so auf 1,75 m waren, haben wir ´nen Kaffee getrunken...

Tja, der starke Verkehr auf der Kreisstrasse, nur 4 Meter von der Haustür entfernt, konnte an dem Tag nicht so richtig geprüft werden, da gerade Winter war und die Sorge der JA-MA mehr darin bestand, ob sie es bis zum Feierabend wieder zurück in die 25 Km entfernte Kreisstadt schaffen würde...

Beim letzten Umgangsverfahren führte die KM an, dass das Kind mit mir in einem Bett schlafen müsse, weil es kein eigenes habe. Nachdem ich als letzten, schon vermißten, Verfahrensbeteiligten voller Freude den Pädophilen begrüßt hatte, habe ich dann angegeben, dass im Kindeszimmer eine Liege vorhanden sei, ich mich aber so ohne weitere Prüfungen nicht festlegen möchte, ob dies nun 100 % kindesgeeignet sei ... ob man nicht wieder jemanden zum Prüfen vorbeischicken könnte ... ich hätte ja auch gerne Besuch und so...

Ich denke nur, man sollte auf solche Nettigkeiten vorbereitet sein....

Wer nicht taktet, wird getaktet...
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